Verkehr

Flugentschädigungen: Formvorschriften unzulässig

Passagiere müssen kein spezielles Formular einer Airline verwenden, um Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen oder -annullierungen anzumelden. Das Landgericht Frankfurt hat der portugiesischen Fluggesellschaft TAP per einstweiliger Verfügung untersagt, Forderungen von Fluggästen nur zu bearbeiten, wenn diese ein firmeneigenes Online-Formular verwenden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte dies beantragt.

Nach Angaben der Verbraucherschützer ist TAP eine von mehreren Fluglinien, die eine Bearbeitung von Zahlungsansprüchen mit dieser Begründung ablehnt. Die Verbraucherzentrale hatte zuvor bereits vier Airlines wegen dieser Praxis abgemahnt.