Verkehr

Coronavirus: Umbuchungs- und Stornoregeln der Airlines

Update 30. April 2020
Fast alle Airlines reagieren auf die Corona-Krise mit Gutscheinen und kostenlosen Umbuchungen. Foto: Lufthansa

Fast alle Airlines reagieren auf die Corona-Krise mit Gutscheinen und kostenlosen Umbuchungen. Foto: Lufthansa

Die Corona-Krise hat auch auf die Luftfahrtbranche gravierende Auswirkungen. Um den Nachfrageeinbruch abzumildern, aktualisieren Fluglinien fortlaufend ihre Kulanzregelungen für die Kunden. Im Fall von Flugstreichungen setzen sie – ähnlich wie die Veranstalter bei Reiseabsagen – zumeist auf Gutschein-Lösungen. Hier eine Übersicht:

Update 23.4.20: Aegean
Die griechische Airline hat alle internationalen Strecken zunächst bis zum 30. April eingestellt. Tickets für Flüge zwischen dem 1. April und 31. Juli 2020 können kostenlos zu einem anderen Zeitpunkt zwischen dem 1. August 2020 und 27. März 2021 umgebucht werden. Aegean bietet zusätzlich 3.000 „Miles+Bonus“-Meilen extra.

Update 29.4.20: Air Baltic
Noch bis zum 12. Mai 2020 werden die Maschinen von Air Baltic am Boden bleiben. Passagiere mit stornierten Buchungen bis zum 14. April 2020 können einen Reisegutschein oder eine Rückerstattung beantragen. Kostenlose Umbuchungen bietet die baltische Airline sowohl Fluggästen, die Tickets bis 10. März mit einem Reisetermin bis 30. Mai 2020 erworben haben als auch Kunden, die zwischen dem 10. März und dem 30. Mai mit einem Reisedatum bis zum 31. Dezember 2020 gebucht haben.

Update 23.4.20: Air Canada
Bei stornierten Flügen erhalten Kunden eine Gutschrift, die 24 Monate ab dem Stornierungsdatum gültig ist. Die Kosten für erstattungsfähige Tickets werden nach den üblichen Tarifregeln erstattet. Falls Passagiere ihren seit dem 1. März 2020 gebuchten Flug selbst streichen möchten, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Auch hier erhalten sie eine zwei Jahre lang gültige Gutschrift.
Die Kulanzregelung von Air Canada bei Umbuchungen sieht momentan folgendermaßen aus: Alle Tickets, die seit 1. März 2020 ausgestellt werden, können bis zu zwei Stunden vor dem geplanten Flug kostenlos geändert werden. Die neue Reise muss innerhalb von 24 Monaten nach der Umbuchung angetreten werden.

Update 23.4.20: Air Europa
Die Spanier haben die Strecken von den deutschen Abflughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf bis zum 31. Mai 2020 gestrichen. Außerdem wird der Verkauf sämtlicher Flüge von Air Europa für den Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juni 2020 ausgesetzt. Ausnahme sind Verbindungen zwischen Mallorca und Madrid.
Bei Tickets, die vor dem 21. April ausgestellt wurden für Flugtermine zwischen dem 5. März und 30. Juni, bietet Air Europa kostenlose Umbuchungen bis zum 15. Juni 2021 an. Ist das neue Reisedatum noch unklar, können Kunden einen Voucher bekommen, der innerhalb eines Jahres eingelöst werden muss für Flüge innerhalb von zwölf Monaten nach der neuen Buchung.

Update 28.4.20: Air France
Wegen der Corona-Krise hat Air France die Flugkapazität um bis zu 90 Prozent gesenkt. Bei gestrichenen Flügen wird eine Umbuchung oder ein Reisegutschein angeboten. Dieser ist ein Jahr lang gültig für alle Flüge mit Air France, KLM, Delta Air Lines, Virgin Atlantic und Kenya Airways. Wenn der Voucher in dieser Zeit nicht genutzt wird, ist er erstattungsfähig. Will der Kunde sein bis zum 21. April gebuchtes Ticket mit Abreisedatum bis zum 3. Juli 2020 selbst canceln, bekommt er eine nicht erstattungsfähige Gutschrift, die ein Jahr lang gültig ist.
Kostenlose Umbuchungen gewährt der französische Carrier für alle vor dem 21. April 2020 erworbenen Tickets mit Abflugdatum vor dem 3. Juli, wobei die Reisen bis 30. November angetreten werden müssen. Die Änderungen müssen vor dem ursprünglichen Flug vorgenommen werden.

Update 29.4.20: American Airlines
Der US-Carrier bietet einmalige Gratis-Umbuchungen an für Tickets, die vor dem 31. Mai gebucht werden für Reisen bis zum 30. September 2020. Dies gilt auf für Flüge, die zwischen dem 1. und 31. März 2020 für alle künftigen Termine gebucht wurden. Flugscheine, die zwischen dem 1. März und 30. September 2020 ablaufen, können auch aufbewahrt und später für Reisen bis zum 31. Dezember 2021 genutzt werden.

Update 28.4.20: British Airways
Bei gestrichenen Flügen kann bei British Airways kostenlos umgebucht oder ein Gutschein angefordert werden. Dieser ist bis 30. April 2022 gültig und wird als Zahlung oder Teilzahlung bei einer zukünftigen Buchung angerechnet. Die neue Reise muss bis zum 30. April 2022 angetreten und abgeschlossen werden. Die Gutscheinregelung gilt auch für eine Stornierung, die der Kunde selbst vornimmt, sofern die Buchung bis zum 31. Mai 2020 erfolgt.
Kostenlos umgebucht werden können überdies alle zwischen dem 3. März und 31. Mai vorgenommenen Neubuchungen mit Abflugdatum bis 31. Dezember 2020.

Update 29.4.20: Condor
Der Ferienflieger hat seinen Flugplan bis 28. Mai (Kurz- und Mittelstreckenflüge) sowie bis 25. Juni 2020 (Langstrecke) stark eingeschränkt. Alle Gäste mit geplanten Abflügen bis zu diesen Terminen, die nach dem 26. September 2019 gebucht haben, erhalten bei Annullierung ein Flugguthaben, das bis 30. Juni 2022 auf allen Flügen von Condor und den Partner-Airlines eingesetzt werden kann.
Neubuchungen bis 31. Mai 2020 können gebührenfrei geändert werden.

Update 28.4.20: Corendon Airlines
Der türkische Ferienflieger hat den Flugbetrieb zunächst bis einschließlich 28. Mai 2020 eingestellt. Corendon bietet einmalige Umbuchungen sowohl für Reservierungen vor dem 11. März 2020 als auch für neue Buchungen zwischen dem 12. März und dem 31. Mai an. Änderungen müssen mindestens sieben Tage vor dem Flug vorgenommen werden.

Update 22.4.20: Delta Air Lines
Zwischen dem 1. März und 31. Mai 2020 gekaufte Tickets können bei der US-Airline Delta ein Jahr lang nach dem Kaufdatum gebührenfrei geändert werden. Kunden, die Flugreisen zwischen März und 30. September 2020 gebucht haben oder deren Flug in diesem Zeitraum storniert wurde, können umbuchen oder den Ticketwert in Form eines „eCredits“ bis spätestens 30. September 2022 einlösen.

Update 23.4.20:  Easyjet
Seit 30. März lässt der Billigflieger seine gesamte Flotte am Boden. Von Streichungen betroffene Kunden ihre Flüge kostenlos bis April 2021 ändern oder einen Gutschein anfordern. Dieser kann bis Ende der Sommersaison kommenden Jahres eingelöst werden. Wurde eine Rückerstattung beantragt, kann die Bearbeitung bis zu 90 Tage dauern.

Update 29.4.20: Emirates
Emirates bietet Kunden mit Flugbuchungen bis zum 30. Juni für Reisen bis zum 30. November 2020 folgende Umbuchungsoptionen an: Sie können ihren Flugschein behalten, womit sich dessen Gültigkeit 24 Monate ab dem Datum der ursprünglichen Buchung verlängert. Oder sie lassen ihr Ticket in einen Reisegutschein umwandeln, der ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist und für Flüge oder andere Produkte und Dienstleistungen von Emirates verwendet werden kann. Der Gutschein kann um ein weiteres Jahr verlängert werden und ist teilweise rückerstattbar, falls in diesem Zeitraum nicht der volle Wert verbraucht wird.
Auch eine Rückerstattung ist möglich, aber Emirates weist auf „erhebliche Verzögerungen bei den Bearbeitungszeiten“ hin.

Update 29.4.20: Etihad Airways
Der Golf-Carrier bietet für Reisen vor dem 31. Juli 2020 an, den Flug kostenlos umzubuchen oder den Ticketpreis in einen „Etihad Credit“ umzuwandeln. Diese Gutschrift können Passagiere auf eine Neubuchung anrechnen lassen, sofern diese bis 30. September 2020 für Reisen bis zum 31. August 2021 erfolgt. Belohnt wird dies von Etihad mit bis zu 400 US-Dollar und bis zu 5.000 Guest-Meilen. Alternativ können Kunden auch eine Rückerstattung anfordern, wenn sie anspruchsberechtigt sind.

Update 29.4.20: Eurowings
Kunden des Lufthansa-Billigfliegers können Ihre Flugreise unbegrenzt oft bis 14 Tage vor Abflug umbuchen. Der neue Flug darf im Reisezeitraum bis 27. März 2021 liegen.
Passagiere, die von einer Flugannullierung betroffen sind oder bereits eine Buchung im Mai oder Juni haben, können bis 14 Tage vor dem Abflugdatum einen Voucher anfordern. Voraussetzung ist, dass der betroffene Flug auf Eurowings.com gebucht wurde (Firmen- und Mice-Portal ausgenommen). Die Buchung muss innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Gutscheins erfolgen, der Flug selbst kann aber zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Update 29.4.20: KLM
Für Buchungen bis zum 21. April 2020 mit Abflügen bis 3. Juli sowie Ticketkäufe ab 22. April bieten die Niederländer eine kostenlose Umbuchung oder einen Reisegutschein an. Dies gilt für Tickets von KLM sowie der Partner Air France und Delta Air Lines. 
Sowohl umgebuchte Flugscheine als auch die Voucher können für Flüge mit Air France, KLM, Delta Air Lines, Virgin Atlantic und Kenya Airways eingesetzt werden. Wurde der Flug von der Airline gestrichen, ist der Gutschein nach einem Jahr erstattungsfähig. Storniert der Kunde selbst, ist dies nicht der Fall.

Update 29.4.20: Latam
Sowohl für Verbindungen bis zum 31. Mai 2020, die gestrichen werden, als auch 
nicht betroffene Flüge bietet die südamerikanische Airline kostenfreie Umbuchungen an. Die neuen Flüge müssen bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Storniert der Passagier selbst einen bis Ende Mai geplanten Flug, bekommt er eine Gutschrift, die er für eine Reise bis Ende des Jahres einsetzen muss.

Update 22.4.20: Lufthansa Group
Die Airlines der Lufthansa-Gruppe haben ihre Kulanzregelungen aktualisiert. Demnach können Flug-Tickets bei Neubuchungen zwischen dem 20. April und dem 15. Mai 2020 einmalig kostenfrei umgebucht werden, heißt es in einer Mitteilung an den Vertrieb. Dies gelte sowohl für gestrichene als auch nicht gestrichene Flüge. 
Sollte der Flug ausfallen, können Reisebüros für Kunden, die ihr neues Reisedatum bereits kennen, Umbuchungen innerhalb von 14 Tagen nach Flugstreichung im Rahmen der Flight Irregularity Policy von Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss sowie der SN-INVOL-Regeln von Brussels Airlines vornehmen.
Falls der neue Flugtermin noch nicht klar ist, kann bis zum 31. August 2020 gebührenfrei umgebucht werden. Wie bisher bleibt es bei einem Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2020 beim Kundenrabatt von 50 Euro sowie für Reisebüros bei einem Bonus von zehn Euro pro umgeschriebenem Ticket.
Auch Passagiere, deren Flug nicht gestrichen wurde, können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Dabei muss die Änderung vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen und der neue Flug bis spätestens 30. April 2021 angetreten werden.
Unveränderte Regeln gelten für Tickets, die bis zum 19. April 2020 ausgestellt werden für Flugreisen bis zum 30. April 2021: Kunden mit einem gebuchten Flug bis zu diesem Datum können bis zum 31. August 2020 gebührenfrei umbuchen. Auch hier gibt es eine Ermäßigung in Höhe von 50 Euro.
Zusätzlich sind bei Lufthansa, Austrian, Swiss, Brussels und Air Dolomiti bereits seit Anfang April 2020 sämtliche Tarife über alle Vertriebskanäle umbuchbar.
Weiterhin gut zu wissen für Reisebüros: Die LH-Gruppe hat gemeinsam mit Direct-Connect-Anbieter Farelogix sowie den GDS Galileo und Sabre Lösungen erarbeitet, wie die Ermäßigung (bei Aufzahlungen) beziehungsweise Gutschrift von 50 Euro bei Umbuchungen/Umschreibungen angewandt werden kann. Die entsprechenden Guidelines sollen in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden.
Die aktuellen Kulanzregelungen im Überblick findet man hier.

Update 29.4.20: Qatar Airways
Bei Flugstornierungen können Kunden kostenfrei umbuchen, einen Reisegutschein bekommen oder sich das Ticket erstatten lassen. Dies gilt für ausgestellte Flugscheine bis zum 30. September 2020.
Weiterhin bietet Qatar Airways eine gelockerte Umbuchungsregelung: Kunden des Golf-Carriers, die Flüge bis Ende September buchen, können ihre Reisepläne kostenlos ändern, indem sie das Datum ihrer Buchung anpassen. Auch hier kann alternativ ein Gutschein ausgestellt werden. Die Änderungen sind bis zu drei Tage vor Abflug möglich.

Update 27.4.20: Ryanair
Über 99 Prozent der Flugzeuge von Ryanair werden in den kommenden Wochen am Boden bleiben, der Notflugplan wurde bis zum 14. Mai 2020 verlängert. Bei stornierten Flügen können Reisende eine Rückerstattung beantragen oder ihren Flug auf ein beliebiges Datum bis zum 31. August 2020 umbuchen. Der Billigflieger verzichtet auf eine Umbuchungsgebühr für alle Flüge zwischen dem 13. März und dem 31. Mai.

Update 9.4.20: Singapore Airlines
SIA differenziert die Storno- und Umbuchungsregelungen nach dem geplanten Reiseantritt. Bei Flügen bis zum 30. Juni 2020 können Kunden Flugscheine, die bis zum 15. März ausgestellt wurden, kostenlos stornieren und den Wert des ungenutzten Teils in Form eines Fluggutscheins behalten. Berechtigte Kunden erhalten zudem einen weiteren Gutschein. Die neue Reise muss bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen sein. Alternativ ist eine Rückerstattung ohne Annullierungsgebühren möglich. Nach dem 15. März ausgestellte Tickets können einmalig kostenlos umgebucht werden.
Bei Reiseantritt nach dem 30. Juni 2020 gelten folgende Regeln: Flugscheine, die zwischen dem 5. März und 30. Juni ausgestellt wurden, können kostenlos geändert werden. Bei Stornierung gelten aber die Bedingungen des ursprünglichen Tarifs. Auch bei Umbuchungen oder Stornierungen von älteren Tickets gelten die entsprechenden Tarifbestimmungen.

Update 30.4.20: Sun Express
Internationale Flüge, die von den Reiseeinschränkungen betroffen sind, werden zunächst storniert, Ticket und Ticketwert bleiben jedoch unverändert und können bis einschließlich 30. Juni 2021 für einen neuen Flug verwendet werden. Alternativ können Kunden von Sun Express kostenlos auf ein anderes Ziel umbuchen. Rückerstattungen werden gemäß der Ticketregeln vorgenommen.
Für alle Flüge zwischen 13. März und 30. Juni 2020 gilt: Sie können einmalig bis 31. Mai kostenlos auf ein anderes Datum umgebucht werden oder der Ticketwert bleibt als Guthaben erhalten.

Update 30.4.20: TAP
Bis zum 15. Mai ausgestellte Tickets mit Abflugdatum spätestens am 30. September 2020 können kostenlos umgebucht werden, Kunden erhalten dabei je nach Flugstrecke einen zusätzlichen Rabatt von 25 oder 100 Euro. Umgebucht werden kann bis zum 31. Dezember 2020, der neue Flug muss bis 28. Februar 2021 angetreten werden. Alternativ bietet TAP Air Portugal ein Voucher, der zwei Jahre lang gültig ist und den eigentlichen Ticketwert um 20 Prozent anhebt. Dies gilt aber nur für Reisen, die bis zum 30. Juni 2020 starten.

Update 30.4.20: TUI Fly
Der Ferienflieger gewährt für alle Flüge vom 1. Mai bis 30. September 2020 kostenlose Umbuchungen, ausgenommen sind Verbindungen nach Tunesien. Diese Möglichkeit besteht für Flüge, die zwischen dem 26. März und 31. Mai gebucht werden. Die Änderung ist auf Flüge bis einschließlich 30. Oktober 2021 möglich. Umgebucht werden muss bis sieben Tage vor Abflug.

Update 28.4.20: Turkish Airlines
Turkish Airlines hat den Flugstopp bis zum 28. Mai 2020 verlängert. Bei Tickets für internationale Strecken, die bis zum 20. März 2020 ausgestellt worden sind für Flüge bis zum 31. Dezember, erlässt die türkische Airline bei der ersten Umbuchung die Gebühr. Die Änderung ist für Flugtermine bis zum 28. Februar 2021 möglich. Wissen Kunden noch kein neues Reisedatum, bietet Turkish Airlines eine Guthaben-Lösung namens „Change to Open Ticket“.
Die gleichen Möglichkeiten haben auch Passagiere, deren Tickets zwischen dem 21. März und 20. Mai 2020 ausgestellt wurden. Die neuen Flüge müssen dabei bis spätestens 31. Dezember 2021 angetreten werden.

Update 30.4.20: United Airlines
Bei United Airlines gestalten sich die Umbuchungs- und Stornokonditionen sehr komplex. So gibt es für Tickets, die bis zum 2. März 2020 ausgestellt wurden, verschiedene Umbuchungsregelungen je nach Reisezeitraum. Liegen die Reisetermine zwischen dem 3. März und 31. Mai, müssen neue Flugscheine innerhalb von 24 Monaten ab dem ursprünglichen Ticketdatum ausgestellt werden und die umgebuchten Reisen innerhalb dieser Frist auch beginnen. Liegen die Flugtermine zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2020, müssen Änderungen oder Stornierungen bis zum 31. Mai erfolgen und die Reise muss innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung des ersten Tickets angetreten werden.
Auch Tickets, die bis zum 31. März 2020 ausgestellt wurden, können für Reisen bis maximal zwei Jahre nach der Erstbuchung geändert werden. Storniert der Kunde, bekommt er eine ebenso lang gültige Gutschrift.
Gleichfalls sind Umbuchungen und Wertgutscheine für Flugscheine, die zwischen dem 1. April und 31. Mai 2020 ausgestellt wurden, möglich – hier beträgt die maximale Frist zwölf Monate nach der Erstbuchung.