Verkehr

Lufthansa Group verschärft Maskenpflicht an Bord

Die neuen Auflagen gelten für alle Airlines der Gruppe, darunter auch Austrian

Die neuen Auflagen gelten für alle Airlines der Gruppe, darunter auch Austrian. Foto: Austrian Airlines

Ab ersten September sind Passagiere von Lufthansa, Swiss, Austrian, Brussels und Eurowings nur noch dann von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit, wenn das entsprechende ärztliche Attest auf einem Formblatt der jeweiligen Airline vorgelegt wird. Es kann auf den Websites der einzelnen Group-Mitglieder heruntergeladen werden.

Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen. Er darf beim planmäßigen Start des Fluges nicht älter als 48 Stunden sein.

Mit dieser Maßnahme erhoffen sich die Airlines der Lufthansa-Gruppe „ein Höchstmaß an Sicherheit für alle Fluggäste“. Kinder unter sechs Jahren sind auch weiterhin von der Tragepflicht ausgenommen.

Die allgemeine Maskenpflicht hatte die Lufthansa Group Anfang Mai eingeführt. Anfang Juni wurde diese in die Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgenommen und damit für alle Fluggäste verbindlich. Die Pflicht gilt inzwischen bei weltweit allen großen Fluggesellschaften.

Ergänzend mit den so genannten Hepa-Filtern, durch die die Luft im Flugzeug innerhalb weniger Minuten gereinigt wird, soll das Tragen einer Maske die Ansteckungsgefahr während des Fluges auf nahezu null senken.
 

Anzeige