Verkehr

RDA will Rechtssicherheit für Novemberhilfen

Seit Anfang November sind Busreisen in zehn Bundesländern wieder ausdrücklich verboten. Deshalb können dort ansässige Anbieter die so genannte Novemberhilfe des Bundes beantragen – so die Rechtsauffassung des Internationalen Bustouristik Verbands RDA. Dies habe das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem RDA auch bestätigt und klargestellt, dass „die direkte Betroffenheit bei Antragstellung durch Hinweis auf das ausdrückliche Verbot von Reisebusreisen in der jeweiligen Landesverordnung nachgewiesen werden kann.“ Zudem müssten Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern (Mischbetriebe) mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit touristischen Busreisen erzielt haben.

In diesem Zusammenhang hatte der RDA die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen um Klarstellung ihrer Landesverordnungen gebeten, um den dort ansässigen Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit bei der Beantragung zu verschaffen. Hamburg sowie das Saarland hätten dies bereits umgesetzt, heißt es.

„Wir hoffen, dass Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen hier bald folgen“, so RDA-Rechtsberaterin Brigitte Bech-Schröder nach dem Gespräch im Ministerium.

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