Verkehr

Bundeskartellamt ermittelt gegen Lufthansa

Der Streit zwischen Condor und Lufthansa über die Kündigung von Zubringerflügen im Sommer ist weiter eskaliert. Das Bundeskartellamt hat Ende vergangener Woche ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnet, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. 

Darüber hinaus habe das Amt zusätzlich ein Zwischenverfahren zur Anordnung einstweiliger Maßnahmen eingeleitet. Denn: „Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Lufthansa bei der Erbringung dieser Zubringerflüge marktbeherrschend ist, Condor infolge der Kündigung schwerwiegende wirtschaftliche Beeinträchtigungen für die eigene Langstrecke zu befürchten hat und damit einhergehend der Wettbewerb beschädigt würde, wäre aus Sicht des Amtes Eile geboten“, sagte ein Sprecher.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, kündigte zudem sorgfältige Prüfungen an. „Uns ist bewusst, dass die Durchführung eines solchen zeitkritischen Verfahrens mitten in der Corona-Krise eine zusätzliche Belastung für die in das Verfahren einbezogenen Unternehmen darstellt“, erklärte er. „Selbstverständlich“ sei Lufthansa nicht gehindert, neue Geschäftsoptionen mit den Mitteln des Wettbewerbs zu erschließen. „Aber wir sehen uns als Wettbewerbsbehörde in der Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob auf den ohnehin hochkonzentrierten Flugverkehrsmärkten eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch kartellrechtswidriges Verhalten erfolgt, um solches in und für die Zeit nach der Corona-Krise zu vermeiden.“

Der Streit zwischen den beiden Airlines hatte sich wie berichtet an dem Vorhaben der Lufthansa entzündet, zum Juni 2021 das so genannte Special Pro Rate Agreement mit Condor zu kündigen. Mit dieser kommerziellen Vereinbarung ist es dem Ferienflieger unter anderem möglich, Lufthansa-Zubringerflüge über eigene Vertriebskanäle zu vermarkten. 

Condor ist vom dichten Zubringernetz der Lufthansa abhängig, um eigene Langstreckenflüge zu füllen. Die Kündigung dieser würde den Ferienflieger empfindlich treffen. 

Ute Fiedler