Verkehr

Slots: EU bleibt gegenüber Airlines kulant

Die EU kommt den Fluggesellschaften entgegen und hat für den Sommerflugplan gelockerte Regeln für die Slot-Zuteilung an großen Airports beschlossen. Damit soll weiterhin vermieden werden, dass Airlines sinnlose Leerflüge durchführen, um ihre Start- und Landerechte zu behalten.

Laut Beschluss des EU-Parlaments müssen Fluglinien im Sommer nur 25 Prozent ihrer eigentlich zugeteilten Slots wirklich fliegen, um diese in der folgenden Flugplanperiode nicht zu verlieren. Normalerweise ist für die „Use-it-or-lose-it“-Regel eine Abflugquote von 80 Prozent nötig.

Aktuell ist die 80/20-Regelung für die Slot-Zuteilung wegen der Corona-Pandemie aber noch bis Ende März aufgehoben. Airlines behalten damit ihre Start- und Landerechte unabhängig von der Anzahl ihrer Flüge. Die EU hatte den „Slot Waiver“ vergangenen Frühjahr beschlossen, um die Regelungen dem pandemiebedingten Nachfrageeinbruch anzupassen. Mit der nun beschlossenen Lockerung will Brüssel eine langsame Rückkehr zur Normalität gewährleisten.

Der Luftverkehrsverband BDL begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, weist jedoch darauf hin, dass die EU damit hinter den Regelungen in wichtigen Wettbewerbsländern zurückbleibe. So sei der Slot Waiver etwa in den USA und in Großbritannien verlängert worden, um Leerflüge verlässlich auszuschließen. Flughäfen, Airlines und Slot-Koordinatoren fordern daher, Slot-Serien vor Beginn der Sommerflugplanperiode auch komplett zurückgeben zu können.

 
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