Verkehr

Lufthansa: Gebühr für Ticketerstattungen

Die Neuregelung gilt ausschließlich für „Voluntary Refunds“

Die Neuregelung gilt ausschließlich für „Voluntary Refunds“. Foto: Lufthansa

Die Lufthansa Group führt eine neue Gebühr ein. Vom 1. Mai an müssen Agenturen, die Ticketerstattungen nicht selbst über ein Reservierungssystem vornehmen, sondern über das Iata-Abrechnungssystem BSP Link einreichen, 40 Euro pro Flugschein entrichten. Begründet wird die Maßnahme mit den Kosten, die durch die manuelle Bearbeitung der Erstattungsanfragen in den Lufthansa Group Refund Teams entstünden, erklärt der Konzern. Die Neuregelung gelte aber ausschließlich für „Voluntary Refunds“, betont Lufthansa, also nur dann, wenn der Kunde das Ticket selbst storniert und nicht die Airline den Flug streicht beziehungsweise den Flugplan ändert.

Die Gebühr wird über eine ADM erhoben und gilt für die fünf Konzernmarken Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa, Swiss und Air Dolomiti. Nähere Informationen einschließlich einiger Ausnahmeregelungen finden Reisebüros auf dem B2B-Portal www.lufthansaexperts.com.