Verkehr

Ausgangssperren: Unklarheiten bei Anreise zum Flughafen

Dürfen Urlauber trotz Ausgangssperre nachts und früh morgens zum Flughafen anreisen? Die Frage ist bislang ungeklärt

Dürfen Urlauber trotz Ausgangssperre nachts und früh morgens zum Flughafen anreisen? Die Frage ist bislang ungeklärt. Foto: kokoou/iStockphoto

Am Mittwoch wurde sie beschlossen, am Samstag (24. April) tritt sie bereits in Kraft: die Bundesnotbremse. Die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden sollen, werden sich einmal mehr auf das Reisegeschehen auswirken, befürchten Verbände. 

Neben dem touristischen Übernachtungsverbot gelten nun auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. Diese Maßnahmen greifen dann, wenn der Inzidenzwert in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt. Das ist derzeit in den meisten Kommunen der Fall. Während einer Ausgangssperre ist in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer hohen Corona-Inzidenz der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt und auch eine Durchreise ist nur in Ausnahmefällen gestattet, teilt der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags mit. 

Aufgrund dieser Regelungen sind auch Reisende betroffen, die zum Flughafen wollen, um beispielsweise einen frühen oder späten Flieger in Richtung Urlaub zu erwischen. Denn eine Anreise zum Flughafen stellt bislang im neuen Gesetz explizit keine Ausnahme dar. 

Veranstalter bieten Umbuchungen an

Wie DER Touristik auf Nachfrage mitteilt, stehe man bereits in Kontakt mit den Airlines. „Wir haben aber nur wenige betroffene Flüge und würden die Gäste gegebenenfalls auf andere Flugzeiten umbuchen.“  Das Gleiche teilt auch FTI mit. „Für die kommende Woche haben wir kaum Gäste auf den für die Ausgangssperre der Bundesnotbremse betroffenen Flügen. Für diese Einzelfälle können wir je nach individueller Situation des Kunden Lösungen finden, wo der Bedarf besteht“, erklärt eine Sprecherin. 

Der Flughafenverband ADV hofft auf Kulanz und Sonderregelungen, vor allem für Flüge, die vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse gebucht worden sind. „In dem Gesetz ist viel Interpretationsspielraum, wir hoffen, dass dieser dafür genutzt wird, Flugreisen zwischen 5 und 22 Uhr antreten zu können“, sagt eine Sprecherin. 

Und auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) drängt auf eine rasche Lösung: „Bislang waren in Gebieten, in denen im Zuge der Corona-Pandemie bereits nächtliche Ausgangssperren galten, Fahrten zwischen der Wohnung und dem Flughafen nicht betroffen. Dies halten wir auch weiter für zwingend erforderlich“, schreibt der Verband. „Im fein austarierten System des internationalen Luftverkehrs lassen sich Flüge nicht beliebig verschieben. Für die Aufrechterhaltung des internationalen Luftverkehrs ist es von größter Bedeutung, dass Flüge frühmorgens oder spätabends durchführbar sein müssen.“ Daher sollte die Politik schnellstmöglich Klarheit darüber schaffen, dass die An- und Abreise zu internationalen Flügen nicht regionalen und ständig wechselnden Ausgangssperren unterliege. 

Ute Fiedler
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