Verkehr

Zubringerflüge: Lufthansa will Urteil überprüfen lassen

Lufthansa will die Entscheidung des Bundeskartellamts, das Special Prorate Agreement mit Condor aufrechtzuerhalten, noch einmal juristisch überprüfen lassen. Das erläuterte Michael Niggemann, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Deutschen Lufthansa, am Rande eines Mediengesprächs im Lufthansa Aviation Center in Frankfurt am Main gegenüber touristik aktuell.

Es sei zu klären, was der „Markt für Zubringerflüge“ sei, sagte Niggemann und erklärte, das Bundeskartellamt müssen dann definieren, wie sich dieser Markt zusammensetze. Immerhin, so Niggemann weiter, bestehe ja nach wie vor die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten Interline-Abkommens, den Condor-Passagieren Anschlussflüge zu deren Fernstreckenflügen anzubieten.

Mit dem Interline-Abkommen schaffen Fluggesellschaften üblicherweise Verbindungen von kleineren Flughäfen zu internationalen. Das Preisniveau solcher Flüge ist allerdings deutlich höher als bei vereinbarten Zubringerflügen.

Zum Hintergrund: Lufthansa hatte Ende 2020 angekündigt, die Verträge für diese Zubringerflüge für die Langstreckenflüge der Condor zum Mai 2022 auslaufen zu lassen. Vergangene Woche hatte nun das Bundeskartellamt den Streit beendet und entschieden, dass Condor langfristig Zugang zu den Zubringerflügen von Lufthansa erhält.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Lufthansa hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Darüber würde dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Hein Vogel
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