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Flugstreichungen: Consolidator erstatten Ticketgebühren nicht

Reisebüros bleiben bei Flugstreichungen auf Gebühren von Tickethändlern sitzen

Reisebüros bleiben bei Flugstreichungen auf Gebühren von Tickethändlern sitzen. Foto: vm/istockphoto

Massenhaft gestrichene Flüge sind für Reisebüros ohnehin schon ein riesiges Ärgernis. Haben sie Flugscheine über Consolidator gebucht, kommt noch hinzu, dass sie bei Umbuchungen oder Erstattungen auf Ticketgebühren der Großhändler sitzen bleiben. Diese sollen laut einem Bericht des Portals Reise vor 9, das Reiseverkäufer dazu befragt hat, zwischen zwölf und knapp 20 Euro liegen. 

Keine Umbuchungsgebühren

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um zusätzliche Abgaben für Umbuchungen, betonen mehrere Consolidator auf Anfrage von touristik aktuell. Zugleich bestätigen sie aber, dass sie die von ihnen erhobenen Gebühren für die Ticketausstellung bei unfreiwilligen Flugplanänderungen nicht erstatten.

„Wir erheben bei Flugstreichungen keine Refund-Gebühren, erstatten jedoch auch nicht das bei Ticketkauf fällige Entgelt“, heißt es zum Beispiel bei TUI Ticket Shop. Dies sei im Markt „gängige Praxis“. Ähnlich sieht es bei Air Conso, dem Flugticket-Spezialisten von Schmetterling, aus: „Auch wir können die Ticketentgelte nicht erstatten. Die Gebühren bewegen sich im marktüblichen Rahmen“, so Schmetterling-Geschäftsführer Ömer Karaca.

Grundsätzlich versuche man aber, im Falle von Flugstreichungen und -änderungen „möglichst fair vorzugehen“, unterstreicht Karaca. Wenn eine Revalidierung des Tickets möglich sei, werde das kostenfrei erledigt. So hält es auch der Consolidator Aerticket. „Für Umbuchungen, die aufgrund von Flugstreichungen durch die Airlines nötig sind, erheben wir keine Gebühren“, sagt Aerticket-Chef Rainer Klee.

Verhandlungen mit Lufthansa über erneuten Ausgleich

Dies war während der Corona-Krise mit ihren massenhaften Flugstreichungen anders: „Tatsächlich waren wir in der Hochzeit der Pandemie gezwungen, für Umbuchungen und Refunds ein Entgelt zu erheben. Die Alternative wäre für uns gewesen, unseren Service massiv einzuschränken“, erklärt Klee. Damals hatte Aerticket eine Gebühr von zehn Euro erhoben.

Eigentlich stehen aber die Airlines bei Flugstreichungen in der Pflicht, die daraus stehenden Kosten zu übernehmen, wie die Ticketgroßhändler betonen. Und darüber wird momentan vor allem mit dem Lufthansa-Konzern, der auch in diesem Sommer wieder massenhaft Flüge streichen wird, gesprochen. „Wir sind bereits seit einiger Zeit in Verhandlungen mit Lufthansa über eine erneute Ausgleichszahlung“, heißt es etwa von Aerticket. Im vergangenen Jahr hatte Lufthansa den Vertriebspartnern für ihre Mehrarbeit eine Kompensation von zehn Euro pro Vorgang gezahlt.

Thomas Riebesehl
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