Reisevertrieb

VUSR-Gutachten: Reisebüros wollen Einblick

Das Gutachten von Hanjo Vogel ist erstellt. Interessenten können sich an den VUSR wenden

Das Gutachten von Hanjo Vogel ist erstellt. Interessenten können sich an den VUSR wenden. Foto: Umkehrer/istockphoto

Es sollte für mehr Klarheit am Counter sorgen: Jetzt liegt das vom vom Reisebüro-Verband VUSR beim Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel in Auftrage gegebene Gutachten über das neue Pauschalreiserecht vor.

Was steht drin? „Zusammengefasst geht es um die nötigen Informationspflichten des Reisevermittlers bei der Vermittlung mehrerer Pauschalreisen zum Zweck der ‚gleichen Reise‘“, sagt Vogel von der Kanzlei Beiten-Burkhardt gegenüber touristik aktuell. Bereits vor dem Erscheinen hatten Reisebüros großes Interesse an dem Gutachten gezeigt. In der nur für Reiseverkäufer zugängliche Facebook-Gruppe „Pauschalreiserichtlinie“ haben sich jetzt bereits Hunderte Expedienten für einen Zugang zum Gutachten ausgesprochen.

Reisebüro-Kooperationen, die eine Kopie des Gutachtens gegen Bezahlung möchten, können sich direkt an den VUSR wenden. Interesse hat bereits die Kooperation Tourcontact gezeigt. Ihr Chef Dirk Bender berichtet, er sei schon mehrfach von Partner-Reisebüros auf das Gutachten angesprochen worden. Und Michael Dohmen, Geschäftsführer von DTPS, sagt: „Wir verfolgen das gesamte Thema sehr aufmerksam. Momentan gibt es noch keine Entscheidung dazu.“

Ansonsten hält sich jedoch das Interesse der Zentralen von Ketten und Kooperationen laut VUSR noch in Grenzen. Reisebüro-Inhaber sind da offener. Ulla Blesius vom Reisebüro Blesius aus Bad Kreuznach sagt: „Ich würde mir von meiner Kooperation RTK wünschen, dass wir Einblick in das Gutachten bekämen.“

Thomas Gerung vom Reisebüro MKR Reisen, das der RTK-Vertriebsmarke Mein Reisespezialist angehört, erklärt: „Es wäre prima, wenn wir das Gutachten bekämen. Momentan sind viele Kollegen verunsichert. Das würde sicherlich helfen und Klarheit bringen." Und Stefanie Deiters von der Urlaubsoase.net, die der Kooperation Best-Reisen angehört, meint sogar: „Ich sehe es als Pflicht, dass meine Kooperation das Gutachten anfordert und mir zur Verfügung stellt."

Nach der Vorstellung des VUSR sollen Kooperationen nicht das komplette Gutachten an die Partnerbüros weitergeben, sondern eine Zusammenfassung mit dem wichtigsten Punkten erstellen. „Es soll eine Hilfestellung sein und nicht noch mehr Verwirrung stiften“, meint VUSR-Chefin Marija Linnhoff. Zudem müssen Personen, die das Gutachten erhalten, eine Verschwiegenheitspflicht über den Inhalt unterschreiben.

Gut für VUSR-Mitglieder: Sie sollen im Laufe der nächsten Wochen eine von Rechtsanwalt Vogel erstellte Zusammenfassung des Gutachtens kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

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