Reisevertrieb

DRV unterstützt Reisebüros bei Abmahnungen

Das Unternehmen RS Reisen & Schlafen GmbH mahnt derzeit wieder viele Reisebüros ab

Das Unternehmen RS Reisen & Schlafen GmbH mahnt derzeit wieder viele Reisebüros ab. Foto: ollo/istockphoto

Erneut erhalten wieder viele Reisebüros Abmahnungen von dem Unternehmen RS Reisen & Schlafen GmbH (RS). Verschickt werden sie entweder von der Rechtsanwaltskanzlei Pollack und oder von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – beide vertreten RS.

Als Reaktion darauf bietet der Branchenverband DRV seinen Mitgliedern eine Hilfestellung: Betroffene Reisebüros sollen Nachweise zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS fordern. Auch soll das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und den abgemahnten Reisebüros nachgewiesen werden.

Falls abgemahnte Mitgliedsbüros darüber hinaus Fragen haben, können sie sich per Mail an info(at)drv.de wenden.

Außerdem unterstützt der Verband ein Mitgliedsbüro bezüglich RS. Der DRV finanziert deshalb eine negative Feststellungsklage des betroffenen Büros gegen RS. Die Klage ist bereits eingereicht und wird im schriftlichen Verfahren verhandelt. Laut DRV verdichten sich die Anzeichen dafür, dass es sich bei RS um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht. Denn der direkte Wettbewerb ist die Voraussetzung, um ein Unternehmen abmahnen zu können.

 
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