Reisevertrieb

STA Travel: Gutschein nicht Airline-bezogen

Der Spezialist für Studenten- und Jugendreisen STA Travel gibt seinen Kunden bei Absage derzeit einen STA-Gutschein. Dieser muss nicht bei der Airline eingelöst werden, mit dem der Reisende eigentlich fliegen wollte, sondern ist für das ganze STA-Portfolio gültig. „Unsere Kunden wissen dies sehr zu schätzen“, sagt Geschäftsführer Reinhard Kotzaurek gegenüber touristik aktuell. Er glaubt, dass der Rückstau beim Abrechnungssystem BSP-Link, über das die meisten Rückerstattungen einzureichen sind, sich global auf über 100.000 beläuft. Wenn eine Airline den Betrag erstatte, würde man selbstverständlich dem Kunden das Geld weitergeben, so Kotzaurek.

Anzeige