Reisevertrieb

Bundestag bringt Reisesicherungsfonds auf den Weg

Der Bundestag hat das Gesetz zur neuen Kundengeldabsicherung auf den Weg gebracht

Der Bundestag hat das Gesetz zur neuen Kundengeldabsicherung auf den Weg gebracht. Foto: iStockphoto/aristotoo

Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag die neue Kundengeldabsicherung auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt die Absicherung der Zahlungen von Kunden und deren Rückholung nach Deutschland über einen Reisesicherungsfonds, falls Reiseveranstalter in Insolvenz geraten. 

Das Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Fonds soll ab 1. November operativ die Absicherung übernehmen. Wer ihn betreiben wird, ist noch unklar. Interesse bekundet haben bislang der Reisebüro-Verband VUSR, der Versicherungsmakler Kaera sowie eine Allianz aus DRV, ASR, RDA und VIR, die bereits eine GmbH gegründet haben. 

Sicherheitsleistung der Veranstalter in Höhe von fünf Prozent

Beschlossen wurde eine individuelle Absicherung der Reiseveranstalter in Höhe von fünf Prozent des Nettopauschalreiseumsatzes. Diese könne über eine Versicherung oder Bankbürgschaft erfolgen, teilt der DRV in einer Presseerklärung mit. Darüber hinaus sei die Aufbauphase des Fonds bis 2027 verlängert worden.

Während der Kapitalaufbauphase unterstütze der Bund den Fonds mit einer Kreditlinie, um die Leistungsfähigkeit der Absicherung von Beginn an sicherzustellen. Zum Aufbau des Kapitalstocks müssen die Reiseveranstalter ein Prozent des Reisepreises zahlen. 

Opt-out-Grenze auf zehn Millionen Euro erhöht

Festgelegt wurde zudem, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro nicht beim Reisesicherungsfonds absichern müssen. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. „Damit können viele der kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter oder veranstaltende Reisebüros wählen, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt absichern wollen. Diese Wahlfreiheit sehen wir positiv“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Die Opt-out-Grenze sollte einem früheren Gesetzesentwurf zufolge bei drei Millionen Euro liegen. Dagegen hatte sich die Branche heftig gewehrt.

Reisebüros müssen Mindestabsicherung von einer Million Euro aufweisen

Wie Fiebig weiter erläutert, wurde zudem eine Zwischenstufe neu eingeführt, die vor allem Reisebüros Probleme bereiten könnte: Bei einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro gelte somit eine pauschale Absicherungspflicht von mindestens einer Million Euro. Somit müssten beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. „Hier hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht“, so Fiebig. Er gehe aber davon aus, „dass sich das geringe individuelle Risiko dieser Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter in der Ausgestaltung der Versicherungsprämien widerspiegeln wird“.

Ob dem tatsächlich so sein wird, bleibt abzuwarten. Bereits jetzt ist es unter anderem für Reisebüros, die als Veranstalter fungieren, oftmals schwer, einen Versicherer zu finden, der die Risiken abdecken möchte.

Grundsätzlich begrüße der DRV die Neuausrichtung der Kundengeldabsicherung über einen Fonds, teilt der Reiseverband mit. Der Verbraucherschutz der Kunden sei umfassend sichergestellt und die Unternehmen der Reisewirtschaft hätten nun Planungssicherheit.

Ute Fiedler
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