Reisevertrieb

Ü III Plus: Kommt die Nachbesserung?

Die Ü III Plus betrifft den Förderzeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021. Foto: Moerschy/pixabay

Die Ü III Plus betrifft den Förderzeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021. Foto: Moerschy/pixabay

Ob die Corona-bedingten Margenausfälle der Veranstalter und Provisionsausfälle der Reisebüros im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus (Ü III Plus) nun doch angerechnet werden können, ist weiterhin offen. „Eine Anpassung der Förderbedingungen soll auf dem Weg sein“, sagt Marija Linnhoff, Chefin des Reisebüro-Verbands VUSR. „Wir sind am Thema weiterhin dran“, verspricht sie.

Die Ü III Plus betrifft den Förderzeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021. Eine Förderung von ausgefallenen Margen, Provisionen und Service-Entgelten in diesem Zeitraum ist nur möglich, wenn Reisen in diesem Zeitraum angetreten worden wären und Corona-bedingt – das heißt aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts, aufgrund innerdeutscher Reiseverbote oder wegen innerdeutschen Schließungsandrohungen – storniert beziehungsweise abgesagt wurden. Bei den vorigen Überbrückungshilfen des Bundeswirtschafts- und des Finanzministeriums reichte der Fakt aus, dass eine Reise Corona-bedingt storniert wurde.

Der Antrag für die Ü III Plus muss bis zum 31. Oktober gestellt werden.

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