Reisevertrieb

Höheres Kurzarbeitergeld bis März 2022

Das wird viele Touristiker und Mitarbeiter von Hotels und Restaurants erleichtern: Nach der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis März 2022 hat der Bundestag nun auch den weiteren Bezug des erhöhten Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Das bedeutet, dass ab dem vierten Bezugsmonat weiter 70 Prozent des Nettogehalts gezahlt werden, Haushalte mit Kindern erhalten 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent vorgesehen.
Diese Sonderregelung sollte eigentlich auslaufen, gilt nun aber doch bis März 2022.

Außerdem verlängert bis Ende März 2022 ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst.

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