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Cook-Pleite: Das passiert bei Agenturinkasso

Auf Reisebüro-Konten eingezahlte Kundengelder sind im Fall einer Insolvenz des Veranstalters genauso abgesichert wie bei Direktinkasso. Dies gilt auch für den durch die Thomas-Cook-Pleite entstandenen Schaden, versichert Gerhard Lorkowski, Vorstand des Dienstleisters Kaera.

Der Versicherungsmakler bearbeitet im Auftrag der Zurich Versicherung betroffene Cook-Kunden. Dabei geht es um die Prüfung und Abwicklung der Ansprüche. Und das ist ein gewaltiges Unterfangen: „Wir haben das Personal massiv aufgestockt und arbeiten die 250.000 Schadensfälle Schritt für Schritt ab“, berichtet Lorkowski.

Dies nehme natürlich Zeit in Anspruch, er könne betroffene Kunden deshalb nur um Geduld bitten, so Lorkowski. Die Pleite von Thomas Cook sei die größte Insolvenz, die die Touristik bisher erlebt habe. Die Folgen seien nicht von heute auf morgen zu bewältigen.

Die Bitte um Geduld gilt auch für Reisebüros mit Agenturinkasso. In diesen Fällen ist der Arbeitsaufwand für Kaera besonders hoch. „Wir müssen genau prüfen, ob es sich um eine Pauschalreise von Thomas Cook handelte und ob das Geld von den Kunden tatsächlich an das Reisebüro überwiesen und von dort an Cook weitergeleitet wurde“, erklärt Lorkowski.

Grundsätzlich müssten Reisebüros mit Agenturinkasso für jede Buchung folgende Unterlagen einreichen: Zahlungsnachweis des Kunden (Quittung oder Kontoauszug), Reisebestätigung des Kunden und Insolvenzabsicherungsschein.

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