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Insolvenzschutz: „Da muss man nachschärfen“

Der neue Insolvenzschutz in der Pauschaltouristik ist gut, könnte aber noch besser werden – sagt Reiserechtsexperte Florian Dukic

Der neue Insolvenzschutz in der Pauschaltouristik ist gut, könnte aber noch besser werden – sagt Reiserechtsexperte Florian Dukic. Foto: Ralf Geithe/iStockphoto

Foto: Noll Hütten Dukic Rechtsanwälte

Die im vergangenen Jahr eingeführte Reform der Kundengeldabsicherung mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) sollte aus Expertensicht noch verfeinert werden. Zwar sei die Neuregelung zum Insolvenzschutz in der Pauschaltouristik „insgesamt gelungen“, sagt der Reiserechtsexperte und Berater touristischer Unternehmen, Florian Dukic, im Gespräch mit touristik aktuell. Aber bei einigen Punkten müsse noch „nachgeschärft“ werden. 

„Gewisse Unschärfe und Ungerechtigkeit“

„Noch nicht so ideal“ seien zum Beispiel die Zugangsbedingungen für den DRSF, erläutert der Jurist. „Bisher werden alle Veranstalter, die einen Jahresumsatz über zehn Millionen Euro aufweisen, unterschiedslos zu den Mindestbeitragssätzen und -sicherheiten aufgenommen: Das heißt, sie müssen ein Prozent vom Jahresumsatz als Beitrag einzahlen und fünf Prozent als Sicherheit durch einen Insolvenzversicherer oder eine Bankbürgschaft beibringen.“

Dies berge „eine gewisse Unschärfe und Ungerechtigkeit“, weil von Veranstaltern mit problematischen Bilanzen keine höhere Absicherung verlangt werde als von wirtschaftlich relativ gesunden Reiseunternehmen. „Denn bei der Festlegung der für die DRSF-Absicherung zu hinterlegenden Sicherheiten ist natürlich nicht nur die potenzielle, vom Umsatz abhängige Schadenshöhe maßgeblich, sondern auch die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts“, erklärt Dukic. Und diese hänge von der Bonität des Reiseunternehmens ab.

Optimiert werden sollte aus Sicht des Münchner Rechtsanwalts auch die umsatzabhängige Stufenregelung: „Bei den mittelgroßen Veranstaltern mit Umsätzen zwischen drei und zehn Millionen Euro sieht das Gesetz nämlich keine Haftungsbeschränkung vor. Daher haben diese Anbieter oft Probleme, einen Versicherer zu finden – und wenn, dann müssen sie meist hohe Sicherheiten hinterlegen.“ Zudem stelle sich die Frage, ob eine Absicherung ohne Beschränkung des Höchstrisikos aus kreditgesetzlichen Gründen überhaupt möglich sei.

Wenig Probleme bei Kleinstveranstaltern

Kleinstveranstalter unterhalb der Drei-Millionen-Grenze, wozu auch viele Reisebüros zählen, haben laut Dukic dagegen nur zu Beginn der Neuregelung einige Probleme gehabt. „Da hatte man manchmal den Eindruck, dass sich die Insolvenzversicherungen mehr an den Sätzen des DRSF als am wirklichen Schadens- und Ausfallrisiko orientiert haben.“ Mittlerweile seien die Prämien aber wieder deutlich günstiger und vor allem Kleinstanbieter erhielten faire Angebote – sofern die Bonität stimme. In diesem Segment sei aber durch die Haftungsgrenze in Höhe von einer Million Euro das Risiko für den Absicherer auch begrenzt.

Das ausführliche Interview mit Florian Dukic können Sie im Themenschwerpunkt Versicherungen lesen, der nächste Woche in der neuen Ausgabe von touristik aktuell (ta 31-32/2022) erscheint und auch als E-Paper erhältlich ist.

Thomas Riebesehl
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