Verkehr

Lufthansa: Kartellamt verzichtet auf Verfahren

Lufthansa muss kein Kartellamtsverfahren wegen hoher Ticket-Preise befürchten

Lufthansa muss kein Kartellamtsverfahren wegen hoher Ticket-Preise befürchten. Foto: Lufthansa

Das Bundeskartellamt wird keine weiteren Schritte gegen Lufthansa wegen zu hoher Ticket-Preise einleiten. Der Preisanstieg nach der Air-Berlin-Pleite sei „zwar erheblich, rechtfertigt aber nicht die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens“, begründet Kartellamtschef Andreas Mundt die Entscheidung. Ihm zufolge waren die Lufthansa-Tickets im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 25 bis 30 Prozent gestiegen, in Einzelfällen hat es auch „deutlich höhere Preisanhebungen“ gegeben.

Allerdings habe eine „konsequente Fusionskontrolle“ den raschen Markteintritt des Billigfliegers Easyjet ermöglicht, woraufhin die Preise auf entsprechenden Strecken umgehend wieder gefallen seien. Zu berücksichtigen ist nach Ansicht der Kartellwächter auch, dass die untersuchten Verbindungen durch die Air-Berlin-Insolvenz „zeitweise unter einem starken Kapazitätsrückgang zu leiden hatten, welcher sich auch in einer intakten Konkurrenzsituation in steigenden Preisen niedergeschlagen hätte“.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden die Flugpreise von Lufthansa und der Billigflug-Tochter Eurowings anhand beispielhaft ausgewählter Flüge im Herbst 2017 mit identischen Flügen aus dem Vorjahr verglichen. In einem zweiten Schritt wurden Preisdaten für die gleichen Flüge aus dem Februar 2018 erhoben, um den Effekt des Markteintritts von Easyjet nachvollziehen zu können.

Die Ermittlungen beziehen sich nach Angaben der Kartellbehörde auf die 13 passagierstärksten innerdeutschen Strecken. Auf diesen Verbindungen wurden stichprobenartig 412 Flüge an 44 Stichtagen untersucht. Insgesamt umfasste die Datengrundlage 56.064 Einzel-Tickets von Lufthansa und Eurowings.
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