Verkehr

Ryanair: Entschädigungsklauseln ungültig

Niederlage: Die Entschädigungsklauseln von Ryanair sind rechtlich nicht haltbar

Niederlage: Die Entschädigungsklauseln von Ryanair sind rechtlich nicht haltbar. Foto: Flughafen Berlin Brandenburg

Im Rechtsstreit um bestimmte Entschädigungsregelungen in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) hat Billigflieger Ryanair eine Niederlage erlitten. Im Rahmen einer Klage des Fluggastrechtsportals Air Help hat das Bezirksgericht Salzburg eine Klausel für ungültig erklärt, wonach Entschädigungsverfahren bei Flugverspätungen und -ausfällen nur vor irischen Gerichten zu führen sind. Rechtlich nicht haltbar ist nach Ansicht des Gerichts auch die Ryanair-Regelung, dass Passagiere die Durchsetzung ihrer Rechte nicht an Dritte abtreten dürfen. 

Im verhandelten Fall erreichten drei Ryanair-Passagiere auf der Strecke von Salzburg nach Dublin ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung. Die Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung verweigerte die Airline mit Verweis auf ihre ABB. Die Europäische Fluggastrechteverordnung „regelt jedoch klar, dass Passagiere ihre Ansprüche im Start- oder Zielland des Fluges sowie im Land des Unternehmenssitzes der Airline einfordern können“, argumentiert das Entschädigungsportal, das Ryanair daher verklagte.

Das Urteil ist seit dem 15. Januar 2020 rechtskräftig.

 
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