Verkehr

Einstweilige Verfügung gegen Brussels

Brussels Airlines muss eine E-Mail-Adresse des Unternehmens auf seiner Website angeben, urteilte das Landgericht Düsseldorf

Brussels Airlines muss eine E-Mail-Adresse des Unternehmens auf seiner Website angeben, urteilte das Landgericht Düsseldorf. Foto: Brussels

Wegen schlechter Erreichbarkeit hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Lufthansa-Tochter Brussels Airlines erlassen. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Die Verbraucherschützer verweisen in einer Mitteilung auf einen chaotischen Sommer an deutschen Flughäfen mit zahlreichen Flugausfällen. Zahlreiche Kunden hätten Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung, doch funktioniere die Kontaktaufnahme mit der Airline nicht immer. „Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Gericht droht Ordnungsgeld von 250.000 Euro an

Schuldzinski verweist konkret auf die Website von Brussels, auf der Kunden vergeblich nach einer E-Mail-Adresse des Unternehmens gesucht hätten. Aufgrund des Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben war die Verbraucherzentrale daraufhin vor Gericht gezogen – und erhielt nun Recht.

Das Gericht untersagt der Airline, „geschäftsmäßige Telemedien über die Internetseite gegenüber Verbrauchern in Deutschland anzubieten, ohne eine E-Mail-Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme mit der Antragsgegnerin leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (….)“.

Im Fall der Zuwiderhandlung müsse, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung (12 O 219/22), Brussels Airlines mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft rechnen.

Gerichtsverfahren auch gegen Condor und Iberia

In ihrer Pressemitteilung weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Lufthansa-Tochter kein Einzelfall ist. Man sei bereits gegen mehrere Fluggesellschaften vorgegangen. Auch gegen Condor und Iberia liefen Verfahren vor Gericht, „weil sie Verbraucher zur Anmeldung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf ihr Kontaktformular verwiesen haben“.

Schuldzinski sprach sich in diesem Zusammenhang noch einmal für die Abschaffung des Vorkasse-Prinzips aus. Airlines hätten nach einer Flugannullierung laut Fluggastrechteverordnung sieben Tage Zeit, Kunden die Kosten zurückzuerstatten. Die Erfahrung zeige jedoch, dass Verbraucher „oft deutlich länger“ auf ihr Geld warten müssten.

Verbraucherzentrale fordert Abschaffung der Vorkasse

Zudem werde die Zahlung per Vorkasse durch die zunehmende Zahl an Erstattungsansprüchen immer mehr zum Problem. Allein in Köln und Düsseldorf seien in diesem Sommer innerhalb von zwei Monaten 1.900 Flüge ausgefallen. „Dass Reisende den gesamten Flugpreis im Voraus zahlen müssen, den Airlines damit einen zinslosen Kredit gewähren und sogar das Insolvenzrisiko tragen, ist völlig unangemessen“, sagt Schuldzinski.
 

   
Ute Fiedler
Anzeige