Drohnen im Urlaub: Wo darf man fliegen – und wo drohen Strafen?

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Wanderer mit blauem Rucksack steuert Drohne vor bergiger Landschaft mit schneebedeckten Gipfeln und Nadelwald.
Wer eine Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich vorab über die Regeln informieren. Foto: AscentXmedia/iStock

Drohnenaufnahmen vom Strand, spektakuläre Panoramen aus der Luft und Erinnerungen aus einzigartiger Perspektive – viele Reisende nehmen mittlerweile ihre Drohne mit in den Urlaub. Doch Vorsicht: Wer seine Drohne im Ausland startet, muss die dortigen Vorschriften kennen. Sonst drohen empfindliche Bußgelder oder eine Beschlagnahmung des Geräts.

Das Verbraucherportal Drohnen-Camp.de hat jetzt eine aktuelle Übersicht zu Europas beliebtesten Reiseländern veröffentlicht – inklusive Land-für-Land-Regeln, Sondervorschriften und Tipps für entspannten Drohnenspaß im Urlaub.

Einheitliche EU-Regeln? Nicht immer!

Grundsätzlich gilt: In der EU registrierte Drohnenpiloten erhalten eine persönliche Betreiber-ID, die europaweit anerkannt wird. Doch viele Länder gehen darüber hinaus – mit Zusatzregistrierungen, Genehmigungspflichten und besonderen Sicherheitszonen.

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•    Frankreich: Zusätzlich zur EU-ID ist eine Geräteregistrierung vorgeschrieben.
•    Italien: Vergleichsweise unkompliziert – Mindestabstände beachten, ansonsten viel Freiheit.
•    Portugal: Genehmigungspflicht für Drohnen mit Kamera – auch auf Madeira und den Azoren!
•    Spanien: Selbst Strände gelten als städtisches Gebiet – Flüge hier nur mit Sondergenehmigung.
•    Türkei: Für Touristen extrem aufwendig – Flüge müssen 20 Tage im Voraus beantragt werden.
•    Griechenland: Hohe Dichte an Flughäfen auf den Inseln – Genehmigungen oft Pflicht.
•    Großbritannien: Nach dem Brexit werden EU-Registrierungen nicht anerkannt.
•    Schweden: Erlaubt – doch Luftaufnahmen dürfen nur mit Genehmigung publiziert werden.
•    Malta: Ausländische Drohnenpiloten brauchen eine zusätzliche Länderregistrierung.

Tipps für stressfreie Drohnenflüge

Damit der Flugspaß nicht in Stress ausartet, rät Drohnen-Camp:

•    Frühzeitig über die Regeln im Zielland informieren
•    Akkus immer im Handgepäck transportieren
•    Keine Menschenansammlungen überfliegen – auch volle Strände gelten als tabu
•    Versicherungsschutz prüfen – und Nachweise bereithalten

Fazit: Vorbereitung lohnt sich

Ob Strandurlaub in Spanien, Inselhopping in Griechenland oder Städtetrip nach London – wer seine Drohne mitnimmt, sollte die Regeln kennen. Zwar schafft die EU-Verordnung eine gemeinsame Basis, doch die zahlreichen Sonderregelungen einzelner Staaten können leicht zum Stolperstein werden.

Eine detaillierte, stets aktualisierte Übersicht zu allen Reiseländern bietet das Portal Drohnen-Camp. (sl)

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