Destinationen

Verwaltungsgericht: Heide-Park darf wieder öffnen

Der Heide-Park Soltau darf unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts wieder öffnen. Das haben die Richter am Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Die Kammer sei zu der Überzeugung gelangt, dass das Öffnungsverbot die Antragstellerin (Heide-Park) angesichts des erarbeiteten umfassenden Hygienekonzepts in ihrer Berufsfreiheit unverhältnismäßig einschränke, heißt es in der Begründung. 

Die Kammer wies zudem auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hin. Dem zufolge müsse ein Freizeitpark nicht generell geschlossen werden. Es gebe „mildere, im Hinblick auf die Verhinderung der Virusverbreitung aber ähnlich effektive Mittel wie insbesondere eine Öffnung unter Einhaltung eines Hygienekonzepts“. 

Den Richtern des Verwaltungsgerichts Lüneburg zufolge verhindere das vom Heide-Park Soltau erarbeitete Hygienekonzept die Verbreitung des Coronavirus „ähnlich effektiv“ wie eine Schließung. Das Konzept sieht eine Test- und Maskenpflicht vor, ein Testzentrum sowie eine Begrenzung der Besucher auf maximal 50 Prozent. Würden diese Maßgaben umgesetzt, könne der Besuch des Freizeitparks – wie der Besuch eines Tierparks oder eines Zoos auch – mit einem Spaziergang verglichen werden, soweit sich die Gäste zwischen den Fahrgeschäften fortbewegten, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.