Reisevertrieb

Hochwasser: Reiserücktrittversicherung zahlt

Von der Flutkatastrophe betroffene Kunden können ihre Reise kostenlos stornieren oder abbrechen – sofern sie eine Reiserücktritt- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen haben. Besteht ein Schutz mit Selbstbehalt, zahlt der Versicherte nur den gelisteten Eigenanteil.

Denn bei allen gängigen Versicherungsunternehmen sind Schäden am Eigentum beispielsweise durch Überschwemmung, Hochwasser, Blitzschlag oder Erdrutsch in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Der Schaden muss allerdings „erheblich“ sein oder die Anwesenheit der versicherten Person unbedingt erfordern.

Betroffene Kunden, die demnächst in den Sommerurlaub starten wollten oder schon im Urlaub sind und nach Hause reisen möchten, sollten sich so schnell wie möglich mit ihrer Reiseversicherung (beziehungsweise mit ihrem Reisebüro, falls die Versicherung dort abgeschlossen wurde) in Verbindung setzen.