Verkehr

Flightright: Passagierrechte bei langer Wartezeit

Lange Wartezeiten an Airports müssen sich Fluggäste nicht wehrlos gefallen lassen, meint das Fluggastportal Flightright

Lange Wartezeiten an Airports müssen sich Fluggäste nicht wehrlos gefallen lassen, meint das Fluggastportal Flightright. Foto: anyaberkut/istockphoto

Durch die Kontrolle von Impfnachweisen und Corona-Tests durch die Airlines haben sich die Wartezeiten an Flughäfen vielerorts deutlich verlängert – ein Ärgernis für Passagiere, aus dem aber auch Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können. Darauf weist das Fluggastrechteportal Flightright hin.

So sind die Airlines zum Beispiel verpflichtet, ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden kostenlose Getränke und Mahlzeiten bereitzustellen. Ab drei Stunden steht Passagieren möglicherweise sogar ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Airlines zu. Dies sei dann der Fall, wenn Fluglinien selbst Corona-bedingte Kontrollen durchführten. Dies müsse allerdings immer im Einzelfall geprüft werden, so Fluggastrechtsexperte Oskar de Felice.

Entschädigung könnten Fluggäste auch geltend machen, wenn ihr Einstieg ins Flugzeug verweigert werde, weil die Fluggesellschaft im Rahmen der Corona- und Einreiseregeln zusätzliche Anforderungen für den Abflug stelle und die Passagiere nicht darüber informiert habe. Dafür sollten laut de Felice allerdings alle relevanten Details genau dokumentiert sein.

Grundsätzlich seien Passagiere gut beraten, sich im Vorfeld sehr genau mit den Bestimmungen des Ziellandes zu befassen, eventuelle Formulare vorab auszufüllen und ihre Reiseplanung entsprechend anzupassen. Zudem sollten sie unbedingt auch die Informationen der Airline kennen und genau prüfen, ob beziehungsweise welche Corona-Tests genau sie vorab machen müssen, rät Flightright.

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