Im Zusammenhang mit Problemen bei der Erstattung von FTI-Kundengeldern ist aus Deutschland nur noch wenig zu hören. Anders in Österreich: Dort könnte dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) eine Klage seitens der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ins Haus stehen.

Hintergrund sind offenbar ausstehende Rückzahlungen an Reisebüros, die im Rahmen des Agenturinkassos für ihre Kunden bei FTI in Vorleistung gegangen waren. Laut WKÖ wurden dazu mehrere Gespräche mit dem DRSF und dem deutschen Bundesjustizministerium als Aufsichtsbehörde geführt. Darüber hinaus sei Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht worden. „Nachdem all diese Schritte nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben, erwägt der Fachverband eine gerichtliche Klärung herbeizuführen“, heißt es in einer Mitteilung auf der WKÖ-Website.
Reisebüros sollen Fälle einreichen
Dazu bittet die Kammer Reisebüros um Mithilfe. Noch bis 11. Februar können sie „relevante Fälle“ einreichen, bei denen der DRSF Anzahlungen, die das Reisebüro im Namen des Kunden an FTI geleistet hat, nicht anerkennt und die Rückerstattung nur auf jenen Betrag beschränkt, den der Reisende an das Reisebüro gezahlt hat. Dabei gehe es nur um Vorgänge, die der geschilderten Konstellation entsprechen – also keine Fälle, in denen es zum Beispiel um keine oder eine verzögerte Bearbeitung den DRSF geht.
Dazu nennt die WKÖ auch ein konkretes Beispiel: Bei einer Pauschalreise im Wert von rund 5.000 Euro hat der Veranstalter mit Buchung den Preis der Linienflugtickets in Höhe von 2.200 Euro vom Reisebüro eingezogen. Die Agentur hat ihrerseits nur eine Anzahlung von 20 Prozent, also 1.000 Euro, vom Kunden verlangt. Hinsichtlich der restlichen 1.200 Euro ist das Reisebüro somit in Vorleistung getreten – Kosten, auf denen die Reisemittler nun sitzenbleiben.
Nach Ende der Abgabefrist will der Fachverband die übermittelten Unterlagen prüfen und Reisebüros ein Aufforderungsschreiben an den DRSF zur Verfügung stellen.




