Destinationen

Flugsteuer: Ägypten bleibt benachteiligt

Nach dem Bundestagsbeschluss zur Flugabgabesteuer sind die Hoffnungen Ägyptens, doch noch unter die Acht-Euro-Regelung zu fallen, auf ein Minimum gesunken. „Die Berliner Politiker haben alle Änderungsanträge abgelehnt“, heißt es dazu vom DRV.

Der Verband hatte sich zuvor nicht nur für das Land am Nil stark gemacht: Um einen fairen Wettbewerb der touristischen Ziele zu gewährleisten, hatte der DRV vorgeschlagen, für alle Ziele rund um das Mittelmeer eine einheitliche Regelung zu finden. Jetzt werden juristische Möglichkeiten geprüft, um doch noch an dem Gesetz drehen zu können.

Besonders betroffen sind von der neuen Regelung Libanon, Israel und Ägypten: Flugreisende in diese Ziele müssen vom 1. Januar 2011 an 25 Euro Flugsteuer bezahlen. Tunesien, die Türkei und Marokko haben dagegen Glück gehabt: Bei ihnen fallen nur acht Euro an.
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