Veranstalter

Pauschalreisen: Namenswechsel kostenfrei

Gerichtlich entschieden: Bei gebuchten Pauschalreisen dürfen bis zur Abreise Namen getauscht werden, auch wenn das für Veranstalter teuer ist.

Gerichtlich entschieden: Bei gebuchten Pauschalreisen dürfen bis zur Abreise Namen getauscht werden, auch wenn das für Veranstalter teuer ist. Foto: Tim Reckmann/www.pixelio.de

Auf Reiseveranstalter könnten nach einem Gerichtsurteil in Zukunft weitere Zusatzkosten zukommen. Betroffen sind davon aller Voraussicht nach jene Ausgaben, die beim kurzfristigen Wechsel eines Reiseteilnehmers entstehen.

Denn dieser Wechsel ist bei Pauschalreisen nicht nur rechtlich möglich, sondern nach dem aktuellen Stand der Dinge auch kostenfrei, wie aus einem Berufungsurteil des Landgerichts München gegen den FTI-Veranstalter Big Xtra hervorgeht, das ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Köln bestätigte. Demnach kann jeder Pauschalurlauber bis zum Reisebeginn vom Veranstalter „verlangen“, dass statt seiner eine andere Person die gebuchte Reise antritt.

Besonders wichtig und jetzt richterlich geklärt: Fallen dabei für den Veranstalter „Mehrkosten“ an, darf er diese nicht an die beteiligten Urlauber weitergeben – auch nicht, wenn er sich das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so vorbehalten hat. Solche Aufwendungen, erklärten die Münchner Juristen, gehören zum „Kostenrisiko“ des Reiseveranstalters, sprich: damit haben Reisende nichts zu tun (Az. 30 S 25399/14).

Da dies für die Veranstalter teuer werden kann, will die FTI-Gruppe nun in Revision gehen. Der involvierte Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel gibt diesem Versuch allerdings wenig Chancen: Er hat „keinen Zweifel daran“, dass das Urteil auch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird.