Durch die Entscheidung hängen jene Kunden weiter in der Luft, deren Reise nach dem 17. Juni beginnt. Sie müssen weiter die Entscheidungen bei GTI abwarten. Ihnen nützt auch das Angebot des Schmetterling-Veranstalters Demed nichts, die ursprünglich bei GTI gebuchte Reise zum gleichen Preis und mit dem gleichen Hotel anzubieten: Bei Demed können die Kunden erst buchen, wenn ihre GTI-Reise durch GTI oder einen Insolvenzverwalter storniert wurde. Letzteren gibt es allerdings noch nicht.
Kunden, die auf eigene Faust ihre GTI-Reise stornieren, können nicht damit rechnen, ihr Geld vom Insolvenzversicherer der Hanse Merkur zurückzuerhalten. Dieser zahlt nur, wenn die Reisen vom Leistungsträger aufgrund der Insolvenz storniert wurden. Alle Kunden, deren Reise offiziell abgesagt wurde, können ihre Ansprüche hier geltend machen:
Hanse Merkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
- Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
- Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler (zum Beispiel Reisebüro)
- Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
- Reiseabsage des Veranstalters in Kopie (Schreiben, E-Mails und ähnliches Schriftliches oder Hinweis, wenn Ihnen keine schriftliche Absage vorliegt)

