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Flugzeiten: TUI ändert AGB

Nach der Urteilsbegründung zum Thema „Bekanntgabe von Flugzeiten“ des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat TUI die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Der beklagte Passus in den „Ausführlichen Reisebedingungen“ wurde ersatzlos gestrichen. Er besagte, dass die endgültige Festlegung der Flugzeiten dem Reiseveranstalter mit den Reiseunterlagen obliegt und Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich sind. 

Ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Planung und der Festlegung der Flugzeiten gestehen die Richter den Veranstaltern zu, doch künftig muss der Zeitrahmen für einen Flug genauer eingegrenzt werden. Einen konkreten Spielraum hat der BGH nicht festgelegt. Wie dieser aussehen kann, werde man genau analysieren, heißt es aus Hannover. Ein Richtwert, den die Veranstalter nutzen könnten, wäre die gängige Rechtsprechung zu Flugzeitenverschiebungen.

Grundsätzlich sei man von jeher bestrebt, einen möglichst stabilen Flugplan zu fliegen und den Anteil der Flugzeitenänderungen so gering wie möglich zu halten. Man werde die Anstrengungen in diese Richtung verstärken und eruieren, wo Verbesserungspotenzial liege.

Aus Sicht von TUI hat das Thema ein falsches Verständnis in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Die Erwartungshaltung der Verbraucher sei, dass es künftig zu hundert Prozent feste Flugzeiten geben werde. Dies sei allerdings im Charterflug nicht möglich, insbesondere bei langfristigen Buchungen nicht, da die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen meist noch gar nicht feststünden.

In Hannover rechnet man aufgrund der gestiegenen Sensibilität der Verbraucher für dieses Thema mit zunehmenden finanziellen Forderungen der Kunden. Mit dem Urteil bleibe den Reiseveranstaltern wohl keine andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die Verbraucher weiterzugeben, ist man bei TUI überzeugt. Verbraucherschützer erwiesen den Konsumenten somit einen Bärendienst.