Slowenien: Bussteuergesetz wird einfacher

Bus- und Gruppenveranstalter hatten in der Vergangenheit mit komplizierten Mehrwertsteuergesetzen in Slowenien zu kämpfen. Damit soll nun Schluss sein: Ab 1. April wird die Mehrwertsteuer für ausländische Busunternehmen nicht mehr monatlich, sondern jährlich abgerechnet. Von der Sonderregelung ausgenommen sind Transportleistungen im internationalen Linien- und Personenstraßenverkehr.

Die aktualisierten Formulare für Busunternehmer findet man auf der Internet-Seite der Steuerbehörde der Republik Slowenien (DURS) unter diesem Link.