Sri Lanka macht Touristenvisa für 40 Nationen gebührenfrei, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die ETA muss dennoch vorab beantragt werden.
Seit dem 25. Mai erhalten Staatsangehörige aus 40 Ländern ein kostenloses Touristenvisum in Form einer Electronic Travel Authorization (ETA) für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen. Darauf weist Srilankan Airlines unter Berufung auf das sri-lankische Department of Immigration & Emigration hin.

Trotz des Wegfalls der Gebühren bleibt die Beantragung der ETA vor Reiseantritt verpflichtend. Die Airline betont, dass Reisende bereits vor dem Check-in beziehungsweise Boarding über eine gültige und genehmigte Einreisegenehmigung verfügen müssen. Andernfalls könne es zu Verzögerungen oder einer Einreiseverweigerung bei Ankunft kommen.
Ausnahmen von der ETA-Pflicht
Von der Pflicht zur Beantragung einer ETA sind bestimmte Personengruppen ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Inhaber eines gültigen Residence Visa oder Entry Visa, Personen mit einem gültigen Landing Endorsement sowie Doppelstaatsbürger Sri Lankas mit entsprechendem Nachweis. Ebenfalls befreit sind Personen mit einer gültigen Registrierung gemäß Section 5(2) des Citizenship Act, sofern die erforderlichen Dokumente vorliegen.


