Rotes Meer: Rücktritt von Kreuzfahrt kostenlos möglich?

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Eine Frau treibt entspannt auf dem Rücken im ruhigen Wasser, während im linken Bildbereich die Logos von Le Méridien, St. Regis und The Westin zu sehen sind.

Kann ein Urlauber kostenfrei von seinem Reisevertrag zurücktreten, wenn seine Kreuzfahrt-Route ins/durch das Rote Meer aufgrund der Angriffe von Huthi-Rebellen auf Frachtschiffe geändert wird?

Dieser Frage geht Reiserechtler Kay Rodrega nach. „Ein kostenfreier Rücktritt von einer Kreuzfahrt (Pauschalreise) ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt.“

Da Gerichte bei einer Routenänderung unterschiedlich urteilten, kann ich nur eine Einschätzung abgeben werden. Fällt zum Beispiel nur ein zugesagter Hafen von einer Vielzahl von geplanten Häfen aus, liegt zwar ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt, wenn der Kunde nicht einverstanden ist, aber gleichwohl ist die Änderung nicht erheblich.

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Eine Übersicht verschiedener Hotelmarken-Logos auf dunkelblauem Hintergrund, angeordnet in einer Reihe unter der Überschrift ELEGANCE COLLECTION.

Sollen allerdings auf einer beispielsweise einwöchigen Kreuzfahrt mehrere zugesagten Häfen an drei bis vier Tagen ausfallen, „ist wohl eine erhebliche Änderung gegeben, sodass ein kostenfreier Rücktritt gerechtfertigt ist“, so der Reiserechtler.

Weitere Informationen unter würzburger-tabelle.de.

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