Destinationen

Tunesien: Kein Test bei Charterflügen

Die tunesische Regierung hat die Einreisebestimmungen für ausländische Gäste angepasst. Es gelten unterschiedliche Regelungen für Individualreisende, Reisende, die weniger als fünf Tage im Land bleiben, und Gäste, die mit einem Charterflug ankommen.

Individualreisende müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, und sich direkt nach der Ankunft auf eigene Kosten in einem der speziell dafür ausgewiesenen Hotels in Quarantäne begeben. Am sechsten Tag wird ein weiterer kostenpflichtiger Test durchgeführt. Fällt dieser negativ aus, ist die Quarantäne beendet.

Gäste, die sich weniger als fünf Tage im Land aufhalten, benötigen vor Abreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, sind allerding von der Quarantäne ausgenommen. Sie müssen lediglich ein Schreiben unterzeichnen, in dem sie sich verpflichten, sich strikt an alle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen der tunesischen Regierung zu halten.

Wieder andere Regeln gibt es für Reisende, die per Charterflug ins Land kommen: Sie benötigen keinen PCR-Test und müssen auch nicht in Quarantäne. Sie müssen nur bestätigen, dass sie die Hygienevorschriften des tunesischen Fremdenverkehrsamts beachten.

Alle Reisenden sind verpflichtet, sich vor der Abreise hier online zu registrieren. Die Seite kann auf Arabisch, Englisch oder Französisch aufgerufen werden.

Nach wie vor besteht für Tunesien eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Anzeige