Reisevertrieb

Überbrückungshilfe: Weitere Vorteile für Reisebüros

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zur Überbrückungshilfe überarbeitet

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zur Überbrückungshilfe überarbeitet. Foto: stadtratte/istockphoto

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen überarbeitet. Dadurch ergeben sich für Reisebüros und Veranstalter einige Vorteile. 

Wichtigster Punkt ist laut Michael Faber, Tourismuszukunft, und Christian Heil, Taxolution, dass nun sämtlichen Stornierungen ein Corona-Bedingter Grund unterstellt wird. „Zuvor zählten nur die Stornierungen aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, innerdeutscher Reiseverbote oder temporären Grenzschließungen", sagt Faber. Das betreffe sowohl die Provisionen für Reisebüros als auch die Margen der Veranstalter. Eine Einzelfallprüfung jeder einzelnen Reiseleistung entfällt somit.

Darüber hinaus ist nun auch explizit geklärt, dass auch Abreisen vor dem 1. Juni förderfähig sind. „Entweder ihr drittelt die ausgefallenen Provisionen von März bis Mai und übertragt sie, oder ihr packt sie komplett in den Juni, wenn euch das mehr bringt“, schlägt Heil den Reiseberatern vor. Konkret heißt es: „Bei der Antragstellung sind die Provisionen beziehungsweise die kalkulierten Margen für stornierte Reisen grundsätzlich im Monat des Reiseantritts geltend zu machen. Die Provisionen beziehungsweise kalkulierten Margen für stornierte Reisen mit Reiseantritt bis Ende Mai sind den Fördermonaten Juni, Juli und August zu gleichen Teilen zuzuschlagen oder im ersten Fördermonat anzusetzen“. 

Ebenfalls explizit aufgeführt ist nun, dass Buchungen von Reiseeinzelleistungen oder sonstigen Reiseleistungen, die keine Pauschalreise darstellen, nicht förderfähig sind. Zudem nicht berücksichtigt werden dürfen Provisionen/Margen für Pauschalreisen, die nach dem 18. März gebucht wurden oder nach dem 31. August angetreten werden. 

Die gewillkürte Pauschalreise erachte er weiterhin als förderfähig, sagt Heil, solange nicht explizit geklärt sei, was unter einer Pauschalreise zu verstehen sei. 

Klar in den FAQs geregelt ist nun auch, dass die Kosten (Eigenanteil) für Dual Studierende, FSJler und BFDler förderfähig sind, nicht aber die für Praktikanten. 

Auch wenn die Neuerungen weitere Vorteile für Reisebüros mit sich bringen, dürfte sich der ein oder andere Agentur-Inhaber ärgern – dann, wenn er den Antrag bereits abgegeben hat. Ob nachjustiert werden könne, wisse er nicht, sagt Faber. „Ich empfehle aber eine Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium zu schicken, beziehungsweise erst einmal zu schauen, wie viel es ausmacht, wenn die Neuerungen berücksichtigt werden.“ 

Ein Video mit Erläuterungen zu den neuen FAQs finden Sie hier