Reisevertrieb

Amadeus/Bistro: Unterschiedliche Modalitäten 

Die Deutschland-Zentrale von Amadeus in Bad Homburg

Die Deutschland-Zentrale von Amadeus in Bad Homburg. Foto: mg

Auch nach dem Auslaufen des Sonderkündigungsrechts aufgrund des Abschaltens diverser Reisebüro-Tools in Amadeus sind Reisebüros nicht gezwungen, noch über Monate hinweg mit dem IT-Anbieter zusammen zu arbeiten. So zumindest lautet eine entsprechende Antwort von Amadeus auf Anfrage von touristik aktuell.  

Mit der Einführung der Selling Plattform Connect habe man sich dazu entschieden, „unseren Kunden hinsichtlich der Vertragslaufzeit größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen“. In Folge dessen seien die bei der Classic-Version bestehenden längeren Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten abgeschafft worden, heißt es aus der Deutschland-Zentrale in Bad Homburg.  

Entscheidend ist die „individuelle Vertragssituation“

Reisebüros können damit bestehende Verträge für die Selling Plattform Connect nach einer Mindestlaufzeit von einem Monat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine allgemeine Kündigungsfrist gebe es nicht. Entscheidend sei die jeweils „individuelle Vertragssituation“.  

Um welche Zeiträume es dabei geht, sagt Amadeus nicht: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann“, lautet das offizielle Statement.  

Die Kündigung des Moduls „Live-Beratung“ ist auch Sicht von Amadeus ein anderer Fall. Denn bei diesem Tool handele es sich um ein „optional nutzbares Modul“ von Bistro Portal. Deren Nutzung erfolge unabhängig von der Nutzung von Bistro Portal.  

Da die Kündigung der Live-Beratung durch die Amadeus Leisure IT GmbH „weder vertraglich noch tatsächlich Auswirkung auf die Nutzung der übrigen Produkte hat“, gebe es kein Sonderkündigungsrecht für andere Amadeus-Produkte. Reisebüros müssten sich deshalb an die üblichen Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen halten.

 
Matthias Gürtler
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