Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die FAQ für Reisebüros und -veranstalter im Rahmen der Überbrückungshilfe Ü III Plus abgeändert. Neu ist die interaktive Anwendung „Reisewarnungen“.
Hier können Mitarbeiter der Touristikbranche überprüfen, ob sie bei der Stornierung oder Absage einer Reise aufgrund einer Covid-19-bedingten Reisewarnung Anspruch auf Erstattung ihrer Provision beziehungsweise der kalkulierten Marge haben.
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- Der geplante Antritt der stornierten Reise lag im Förderzeitraum der Ü III Plus (Juli bis Dezember 2021)
- Zum geplanten Reiseantritt bestand eine Covid-19-bedingte Reisewarnung
- Zum Zeitpunkt der Buchung bestand noch keine Covid-19-bedingte Reisewarnung oder/und es bestand keine ununterbrochene Covid-19-bedingte Reisewarnung zwischen Buchung und geplantem Reiseantritt oder/und zwischen Buchung und geplantem Reiseantritt lagen mehr als vier Wochen