Reisevertrieb

Ü III Plus: Tool zur Berechnung von Fristen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die FAQ für Reisebüros und -veranstalter im Rahmen der Überbrückungshilfe Ü III Plus abgeändert. Neu ist die interaktive Anwendung „Reisewarnungen“.

Hier können Mitarbeiter der Touristikbranche überprüfen, ob sie bei der Stornierung oder Absage einer Reise aufgrund einer Covid-19-bedingten Reisewarnung Anspruch auf Erstattung ihrer Provision beziehungsweise der kalkulierten Marge haben.

Die Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Der geplante Antritt der stornierten Reise lag im Förderzeitraum der Ü III Plus (Juli bis Dezember 2021)
  • Zum geplanten Reiseantritt bestand eine Covid-19-bedingte Reisewarnung
  • Zum Zeitpunkt der Buchung bestand noch keine Covid-19-bedingte Reisewarnung oder/und es bestand keine ununterbrochene Covid-19-bedingte Reisewarnung zwischen Buchung und geplantem Reiseantritt oder/und zwischen Buchung und geplantem Reiseantritt lagen mehr als vier Wochen
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