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TUI Deutschland überrascht mit neuen AGB

Die TUI-Zentrale in Hannover verlangt künftig höhere Stornogebühren bei Flugreisen. Foto: TUI

Die TUI-Zentrale in Hannover verlangt künftig höhere Stornogebühren bei Flugreisen. Foto: TUI

Es ist kein vorgezogener Aprilscherz: Völlig überraschend startet TUI Deutschland mit neuen AGB in den Frühling. Diese gelten für alle Neubuchungen ab 1. April 2019, betreffen die Anzahlungs- und Stornoregelungen und dürften nicht nur für Begeisterung sorgen: Denn die Stornogebühren erhöhen sich zum Teil deutlich.

Grundsätzlich unterscheidet TUI ab 1. April zwischen Buchungen ohne Flug und mit Flug. Bei Flugreisen werden bis 31 Tage vor Abreise nunmehr 40 Prozent Stornogebühr verlangt – bislang waren es 25 Prozent. Ab 30 Tage vor Abreise sind es 60 Prozent (bislang 40 Prozent), ab 14 Tage vor Abreise werden 80 Prozent verlangt. Im Gegenzug entfallen die 90 Prozent Stornogebühr, die bislang erhoben wurden, wenn Kunden ihre Reise ab dem dritten Tag vor Reiseantritt storniert haben.

Bei Buchungen ohne Flug sinken die Stornogebühren bis 31 Tage vor Abreise von 25 auf 20 Prozent. Ab 30 Tage vor Abreise sind 40 Prozent fällig, ab 14 Tage vor Abreise 80 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Statt bisher fünf Stornostaffeln gibt es nunmehr lediglich drei Stufen. Zudem fallen auch alle Angebote von X-TUI sowie die Top-Angebote unter die neuen Standardsätze.

Eine Ausnahme bilden lediglich die neuen Spezialpreise für Hotels, mit denen TUI ab nächster Woche den Online-Portalen Konkurrenz machen will: Für sie gilt grundsätzlich eine Stornogebühr von 80 Prozent. Die Angebote werden in Iris plus speziell gekennzeichnet. Eine Mouse-over-Funktion zeigt zudem die wichtigsten Buchungsbedingungen an.

Die Anzahlung für Flugreisen bleibt mit 25 Prozent des Reisepreises stabil. Bei Buchungen ohne Flug werden für alle Neubuchungen ab 1. April 20 Prozent statt bislang 25 Prozent verlangt. 

Während viele Reisebüros die Änderungen kritisch sehen, gibt es aus Sicht von TUI auch diverse Verbesserungen. So reduziere man die Anzahlungshöhe für Kunden, wenn es um reine Hotel- oder Rundreisebuchungen gehe. Damit komme man „besonders langfristig buchenden Kunden entgegen“. Zudem verlange man weniger Gebühren bei langfristiger oder sehr kurzfristiger Stornierung, heißt es aus Hannover.

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