Verkehr

Lufthansa setzt Condor-Zubringer bis 2022 fort

Lufthansa verlängert den Vertrag mit Condor über die Zubringerflüge vorerst bis März 2022

Lufthansa verlängert den Vertrag mit Condor über die Zubringerflüge vorerst bis März 2022. Foto: Lufthansa

Der Druck ist offenbar zu groß geworden: Lufthansa hat sich bereit erklärt, den Vertrag über das so genannte Special Pro Rate Agreement mit Condor bis März 2022 weiterzuführen. Das erklärte ein Sprecher der Kranich-Airline auf Nachfrage von touristik aktuell. Mit dem Special Pro Rate Agreement kann Condor somit weiterhin Umsteigeflüge der Lufthansa zum Abflugort der eigenen Langstreckenflüge anbieten. Ob der Vertrag auch nach März 2022 weitergeführt oder ob an den Plänen einer Kündigung der Zubringerflüge festgehalten wird, ist weiterhin unklar. Auch eine Entscheidung des Bundeskartellamts steht noch aus. 

Lufthansa hatte Ende 2020 den Vertrag mit Condor zum 1. Juni 2021 gekündigt, woraufhin der Ferienflieger Beschwerde bei Bundeskartellamt und EU eingelegt hatte. Ende Januar hatte das Bundeskartellamt ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Lufthansa eröffnet und festgestellt, dass die Kündigung der Zubringerflüge durch Lufthansa einen Missbrauch von Marktmacht darstelle

Kartellamt: Lufthansa bei Zubringung von Fluggästen zu Langstreckenflügen marktbeherrschend

Nach vorläufiger Bewertung sei Lufthansa bei der Zubringung von Fluggästen zu Langstreckenflügen von deutschen Hubs marktbeherrschend, hieß es in der Begründung der Wettbewerbshüter. Die Kranich-Airline habe auf zahlreichen Strecken der Zubringernetze eine Monopolstellung. Am Flughafen Frankfurt halte sie mehr als zwei Drittel der verfügbaren Slots, heißt es in der Begründung des Bundeskartellamts. Keine andere Airline verfüge dort über mehr als fünf Prozent der Slots. 

Etwa 25 Prozent der Passagiere der Condor-Langstrecken nutzten laut Bundeskartellamt einen Zubringerflug nach Frankfurt, um dort in eine Condor-Maschine umzusteigen. „Ohne diese Zubringerpassagiere kann die Langstrecke der Condor nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht wirtschaftlich betrieben werden“, erläutern die Wettbewerbshüter. Für Condor sei es so „weder möglich noch zumutbar, auf alternative Zubringermöglichkeiten zurückzugreifen“. 

Noch keine endgültige Entscheidung im Streit zwischen Lufthansa und Condor 
 
Zwar habe Condor auch nach der Kündigung die Möglichkeit, Zubringerflüge bei Lufthansa zu buchen. Diese seien jedoch nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts nicht ausreichend. „Condor kann damit nicht planbar und verbindlich kombinierte Flugverbindungen insbesondere gegenüber Reiseveranstaltern und Reisebüros anbieten.“ 

Eine endgültige Entscheidung im Streit zwischen Condor und Lufthansa muss bis spätestens März 2022 gefallen sein. Bis dahin läuft ein Hauptsacheverfahren am Bundeskartellamt, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Bei Lufthansa gehe man allerdings weiter davon aus, dass eine Kündigung rechtlich möglich sei, heißt es. 

Ute Fiedler
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