Corona-Soforthilfen: Länder prüfen nach

Eine braune Hängeregistraturmappe mit dem beschrifteten Reiter „Corona-Soforthilfe“ ist im Vordergrund zu sehen. Im Hintergrund befinden sich weitere Aktenmappen in verschiedenen Farben, die unscharf dargestellt sind. Die Szene deutet auf Verwaltung oder Archivierung von Anträgen zur Corona-Soforthilfe hin.
Die Soforthilfen sind lange her – abgeschlossen ist das Thema damit allerdings noch nicht. Foto: Stadtratte/iStock

Parallel zur Endabrechnung der Überbrückungsgelder laufen in einigen Bundesländern nun auch die letzten Prüfungen bezüglich der Soforthilfen im Zuge der Corona-Pandemie. In Ländern wie Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg sind sie dem Vernehmen nach bereits abgeschlossen, in Hessen laufen sie gerade an.

Rund 100.000 Betriebe, darunter auch viele touristische Unternehmen, werden deshalb in diesen Tagen Post bekommen. Die Unternehmen müssen nun nachweisen, dass ihre damaligen Prognosen korrekt waren und sich aus der Soforthilfe keine Überschüsse ergeben haben.

Allein Hessen hat 957 Millionen Euro gezahlt

Die erste Unterstützung wurde noch vor den Überbrückungsgeldern gezahlt. Dabei ging es darum, bei stehendem Betrieb laufende Kosten etwa für Miete, Strom und Technik bezahlen zu können. Allein in Hessen wurden dafür 957 Millionen Euro ausgeschüttet.

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Die Prüfung durch die Bundesländer wurde vom Bund in Auftrag gegeben. Wurde mehr Geld ausgezahlt, als zu Überbrückung des Engpasses benötigt wurde, muss dieses Geld anteilig zurückgezahlt werden. Reagiert ein Unternehmen auf das Anschreiben der Behörden nicht, wird die Soforthilfe komplett zurückgefordert.

Bisland keine größeren Rückforderungen bekannt

Sowohl der Deutsche Reise Verband (DRV) als auch der Reisebüro-Dienstleister TAA bestätigen die Überprüfung der Soforthilfen. „Nach und nach“ würden nunmehr „alle Bundesländer  in die Prüfung der Anträge“ gehen, berichtet TAA-Chef Sören Schlosser – auch wenn das Thema einstmals „anders kommuniziert“ worden sei. Große Folgen, abgesehen vom bürokratischen Aufwand, scheint das bislang nicht zu haben: Dem DRV jedenfalls sind bislang keine Hinweise auf größere Forderungen in der Touristikbranche bekannt, heißt es aus Berlin.

Die Rückmeldeverfahren laufen grundsätzlich digital. Die nötigen Informationen für Hessen gibt es auf einer Landingpage des Ministeriums.

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