
Experten fürchten, dass mit der Einführung des neuen Sepa-Lastschriftverfahrens am 9. Juli dieses Jahres im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraums das Potenzial für vorsätzlichen Betrug deutlich steigen wird. Als einen der Gründe nennt Alexander Heil, Vorsitzender des DRV-Ausschusses Betrugsbekämpfung, die Verlängerung der Widerspruchsfrist von sechs auf acht Wochen.
„Besonders kritisch ist, dass für eine Lastschrift die Abbuchung bei der Bank des Kunden avisiert werden muss“, so Heil. Der Händler müsse dies der Bank fünf Tage vorher mitteilen. Werde die Frist der Ankündigung nicht eingehalten oder kein Mandat eingeholt, verlängere sich die Widerspruchsfrist des Kunden auf 13 Monate. Erst nach Ablauf der Frist dürfe dann tatsächlich abgebucht werden. Dadurch falle der Lastschriftbetrug möglicherweise erst fünf Tage später auf. „Betrüger können dann ungehindert verreisen und das Reiseunternehmen bleibt auf den Kosten sitzen“, fürchtet Heil. Die Avisierungsfristen bei der Sepa-Lastschrift seien nicht praxisgerecht.
Zudem sieht Heil einen hohen bürokratischen Aufwand durch das Einholen von Sepa-Lastschriftmandaten und dem Avisieren gegenüber der Bank und gegebenenfalls auch gegenüber dem Kunden. Erschwerend komme hinzu, dass es „im Online-Geschäft aufgrund der aktuellen Regularien technisch gar nicht mehr möglich ist, rechtmäßige Mandate einzuholen“. Seine Konsequenz: „Sollte sich an dem vorgesehenen Sepa-Verfahren nichts ändern, fordert der DRV-Ausschuss im Interesse der Branche das bisherige Lastschriftverfahren über 2014 hinaus beizubehalten.“
Der im vergangenen Jahr gegründete DRV-Ausschuss Betrugsbekämpfung beschäftigt sich mit Betrugsfällen im Reiseverkehr. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr sorgen diese noch immer für enormen wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen, heißt es vom DRV.


