Kurzarbeit: Zuverdienst ohne Anrechnung möglich

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Die Bundesregierung hat den Zuverdienst zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise neu geregelt. Wurde bisher jeder Verdienst, den man etwa mit einem Mini-Job zusätzlich erhielt, auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, so gilt nun eine neue Vereinbarung: Kurzarbeiter können offiziell soviel Geld dazuverdienen, bis sie 100 Prozent ihres ursprüngliches Gehaltes erreichen. Erst darüber hinaus wird der Zuverdienst wie bisher angerechnet.

Die Bundesregierung möchte erreichen, dass viele Kurzarbeiter in Bereichen arbeiten, in den derzeit viele Hände fehlen.

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