Nach der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie zur Pauschalreise durch das Europäische Parlament hat der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie eine „praxisnahe Umsetzung“ der neuen Informationspflichten gefordert.
Es sei absolut richtig, dass Kunden bei Nicht-Pauschal-Buchungen aktiv informiert werden müssten, verweist VIR-Chef Michael Buller auf den neuen Artikel 5a. Gleichzeitig müsse aber genau überlegt werden, wie diese Informationspflicht sinnvoll in digitale Buchungsprozesse integriert werden könne. „Gerade bei komplexen Online-Buchungsstrecken können sich hier noch erhebliche Auslegungs- und Umsetzungsfragen ergeben“, warnt der erfahrene Touristiker.
Infopflicht auch im Web
Der neue Artikel 5a verpflichtet Händler, Reisende klar und hervorgehoben darüber zu informieren, wenn eine Buchungskombination nicht den Schutz einer Pauschalreise genießt. Dieser Ansatz wird von den Reiseverbänden grundsätzlich begrüßt, „denn Verbraucher sollen transparent erkennen können, welche Art von Reiseleistung sie tatsächlich erwerben“, so Michael Buller weiter.
Parallel zur Transparenz für Verbraucher gehe es aber auch darum, dass das Ganze für die Anbieter „technisch handhabbar bleibt“.

Insgesamt Lob für EU-Entscheidung
nsgesamt hat der VIR wie zuvor auch schon der DRV und der VUSR den Beschluss zur Änderungsrichtlinie mit „Erleichterung und grundsätzlicher Zustimmung“ zur Kenntnis genommen. Die früheren Entwürfe hätten für die Tourismusbranche erhebliche, „in Teilen schlicht nicht umsetzbare Anforderungen“ bedeutet, heißt es in einer Mitteilung. Dass der europäische Gesetzgeber die Einwände der Branche aufgegriffen und in zentralen Punkten korrigiert habe, verdiene „ausdrückliche Anerkennung“.
Rechtssicherheit bei Pauschalreisedefinition
Ein zentrales Ergebnis der Verhandlungen innerhalb der verschiedenen EU-Gremien ist die klare Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung. Für die Tourismusbranche ist diese Differenzierung von großer Bedeutung. Sie sichert insbesondere die in Deutschland wichtige Veranstalterlandschaft und schafft zugleich die notwendige Rechtssicherheit für den Vertrieb.
Aus Sicht des VIR bildet diese Klarheit eine wichtige Grundlage dafür, dass neue technologische Entwicklungen – etwa der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Buchungsprozess – rechtssicher eingeordnet werden können. Die Pauschalreise bleibe damit „ein belastbarer und zukunftsfähiger Rechtsrahmen“.
Website-Angebote: Nicht automatisch Pauschalreise
Besonders positiv bewertet der VIR zudem die ausdrückliche Klarstellung, dass die bloße Verfügbarkeit weiterer Buchungsmöglichkeiten auf einer Website oder allgemeine Produktwerbung nicht automatisch als Einladung zur Buchung zusätzlicher Reiseleistungen gewertet wird. „Für den Online-Vertrieb war diese Präzisierung von zentraler Bedeutung“, betont Michael Buller. Ohne eine solche Klarstellung wären ihm zufolge „erhebliche Rechtsunsicherheiten entstanden“.
Strukturelle Lücke bleibt bestehen
Aus Sicht des VIR bleibt allerdings eine zentrale strukturelle Schwäche der Richtlinie ungelöst – ein Problem, das bereits während der Corona-Pandemie sichtbar wurde: In Krisen wie bei einem Kriegsausbruch oder einer Pandemie können massenhafte Reiseannullierungen ganze Marktsegmente gleichzeitig in einen Erstattungsdruck bringen.
Bei Pauschalreisen müssen Veranstalter den Reisepreis in solchen Fällen innerhalb von 14 Tagen erstatten. Gleichzeitig haben sie jedoch keinen entsprechenden gesetzlichen Anspruch gegenüber Hotels oder Airlines, von denen sie ihr Geld häufig erst deutlich später zurückerhalten. „Damit bleibt das Liquiditätsrisiko weiterhin beim Veranstalter“, mahnt VIR-Chef Michael Buller.
Gutscheinsystem nur zum Teil sinnvoll
Das neu eingeführte freiwillige Gutscheinsystem sei zwar ein sinnvoller Ansatz und harmonisiere bestehende nationale Regelungen. Es ersetze jedoch kein strukturelles Instrument für den Fall eines systemischen Marktversagens. „Wir als VIR bedauern, dass hier keine weitergehende Lösung gefunden wurde“, so Buller. Man werde sich deshalb weiterhin auf europäischer Ebene für eine tragfähige Regelung einsetzen.
Neue Regeln erst ab 2029
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss die Richtlinie noch formal vom Rat der EU bestätigt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten haben anschließend rund 28 Monate Zeit für die Umsetzung – in Deutschland ist daher mit einer nationalen Umsetzung bis etwa 2028 und einer Anwendung der neuen Regeln ab 2029 zu rechnen.
Die EU-Pauschalreiserichtlinie schützt Reisende europaweit durch einheitliche Standards bei Buchung, Stornierung und Insolvenzschutz. Sie gilt für alle Pauschalreisen, die mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Hotel kombinieren, wenn diese Bausteine gemeinsam als Reisepaket gebucht wurden.


