
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag Regeln für mehr Schutz von Pauschalreisenden beschlossen. Die überarbeitete Richtlinie legt dar, wann eine Reise als Pauschalreise gilt, regelt den Umgang mit Gutscheinen und erweitert die Möglichkeiten für kostenfreie Stornierungen. Die Abgeordneten nahmen die Richtlinie mit 537 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen an. Zuvor hatten sich das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten bereits auf den Text geeinigt.
Was als Pauschalreise gilt
Die aktualisierten Vorschriften definieren genauer, welche Reisen als Pauschalreise gelten. Entscheidend ist laut Parlament, wann und wie Urlauber die verschiedenen Leistungen buchen. Bei Online-Buchungen können beispielsweise Leistungen verschiedener Anbieter als Pauschalreise eingestuft werden, wenn personenbezogene Daten des Reisenden zwischen den Anbietern weitergegeben werden und die Verträge über alle Leistungen innerhalb von 24 Stunden zustande kommen. Reiseveranstalter müssen zudem klar informieren, wenn zusätzlich angebotene Leistungen keine Pauschalreise mit bereits gebuchten Angeboten bilden.
Kostenlose Stornierung wird ausgeweitet
Mit der Neuregelung werden die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung ausgeweitet. Diese gilt künftig nicht mehr nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel, sondern auch bei entsprechenden Ereignissen am Abreiseort, wenn sie die Reise erheblich beeinträchtigen. Welche Gründe als höhere Gewalt gelten sollen, hängt vom Einzelfall ab. Offizielle Reiseempfehlungen könnten hierfür als Anhaltspunkte dienen, heißt es in einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.
Gutscheine können ausbezahlt werden
Erstmals werden auch EU-weite Regeln für Reisegutscheine festgelegt, die vor allem während der Corona-Pandemie weit verbreitet waren. Verbraucher können einen Gutschein ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein; danach besteht Anspruch auf Rückzahlung für nicht genutzte Beträge. Unternehmen dürfen außerdem das Leistungsangebot für Gutscheininhaber nicht einschränken.
Neue Regeln für Beschwerden und Insolvenz
Neue Fristen sollen außerdem für mehr Transparenz sorgen: Reiseveranstalter müssen den Eingang von Beschwerden innerhalb von sieben Tagen bestätigen und innerhalb von 60 Tagen darauf reagieren. Im Insolvenzfall sollen Kundinnen und Kunden ihr Geld aus der Insolvenzgarantie innerhalb von sechs Monaten zurückerhalten, in besonders komplexen Fällen spätestens nach neun Monaten.
Wann die Regeln gelten
Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen auch die Mitgliedstaaten die Einigung noch formal annehmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.
VUSR begrüßt die Neuerungen
„Wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein“, erklärt Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR. Als besonders begrüßenswert hebt der Verband hervor, dass keine EU-weite einheitliche Obergrenze bei den Vorauszahlungen gibt und Reiseveranstalter weiterhin Anzahlungen und Restzahlungen flexibel festlegen dürfen.
Auch dass das bisherige System der so genannten „verbundenen Reiseleistungen“ vollständig abgeschafft wurde, freut Marija Linnhoff. Die Regelung sei in der Praxis als zu komplex und wenig hilfreich bewertet worden. Mit der Abschaffung der „Linked Travel Arrangements“ (LTAs) werde der Rechtsrahmen deutlich vereinfacht.


