Reisebüros: Versicherungs-Geschäft gesichert

Reisebüros dürfen weiterhin Reiseversicherungen verkaufen. Das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb hat der Deutsche Bundestag nun verabschiedet. Die EU-Kommission wollte den Verkauf am Counter untersagen. „Es ist ein Erfolg, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros weiterhin ohne größere bürokratische Auflagen möglich bleibt“, kommentiert DRV-Präsident Norbert Fiebig die Entscheidung aus Berlin. Das verabschiedete Gesetz, das bis Februar 2018 in Kraft treten soll, sieht allerdings auch Einschränkungen vor: Direkt einbuchen dürfen Reisebüros nur bis zu einer Prämienobergrenze von weniger als 200 Euro pro Person bei Reisen bis zu drei Monaten und 600 Euro pro Jahr. Bei teureren Policen agieren Agenturen wie bisher als Tippgeber für passende Policen. Am 7. Juli wird sich der Bundesrat in seiner letzten regulären Sitzung vor der politischen Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Auch die EU-Pauschalreise-Richtlinie steht dann in Berlin noch einmal auf der Agenda.