Überbrückungshilfen: Verwirrung um Begriff „Verbundunternehmen“

Zum Thema Überbrückungshilfen gibt es nach wie vor zahlreiche ungeklärte Fragen
Zum Thema Überbrückungshilfen gibt es nach wie vor zahlreiche ungeklärte Fragen. Foto: Imagesines/iStock

In einem offenen Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Unternehmensberatung One World Consulting auf ein Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums zu den Überbrückungshilfen und dem Leitfaden für Verbundunternehmen reagiert.

Die darin verpackten Neuigkeiten hätten es in sich, monieren die Geschäftsführer von One World Consulting, Jochen Balduf und Amalia-Rebecca Pascu: „Hier versucht man nach unserer Auffassung, mit der Brechstange und ohne Rücksicht auf die jeweiligen Existenzen Fördergelder zurückzufordern und das relativ erbarmungslos.“

Sorgenfalten verursacht vor allem dieser Satz aus dem Rundschreiben des Ministeriums: „Mehrere Unternehmen, die einer gemeinsam handelnden Gruppe natürlicher Personen angehören, sind verbundene Unternehmen, sofern sie ganz oder teilweise in demselben Markt oder in sachlich benachbarten Märkten tätig sind. Enge familiäre Verbindungen gelten grundsätzlich als ausreichend für die Schlussfolgerung, dass natürliche Personen gemeinsam handeln.“

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Irritation um „Subsidaritätsgedanken“

Sollte dies von den Behörden genauso umgesetzt werden, könnten die Folgen gravierend sein, warnen Balduf und Pascu. Denn laut Ministerium müssten in einem Notfall wie der Corona-Pandemie „zunächst die Angehörigen füreinander einstehen“. Es entspreche dem „Subsidaritätsgedanken, dass staatliche, durch den Steuerzahler finanzierte Hilfen erst dann geboten sind, wenn Hilfe selbst oder durch die Familie nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht“.

Was daraus folgen könnte, ist aktuell völlig unklar – auch wenn das Wirtschaftsministerium das Thema herunterspielt: „Es gibt nichts Neues“, heißt es auf Anfrage von touristik aktuell. Schriftlich teilte man der ta-Redaktion mit: „Es gibt keine Veränderungen bei den Regeln für die Überbrückungshilfen. Es gibt lediglich einen neuen Leitfaden für Verbundunternehmen, der kürzlich veröffentlicht worden ist und die bisherige Praxis für Überbrückungshilfen und deren Abrechnung zusammenfasst; materielle Änderungen sind damit nicht verbunden.“

Auch wenn diese Aussage stimmen sollte, bleiben Fragen: Warum gibt es einen neuen Leitfaden, wenn damit keine „materiellen Änderungen“ verbunden sind? Und warum macht die Steuerberaterkammer Hamburg zu diesem Leitfaden sogar ein Online-Seminar für prüfende Dritte, also den Steuerberatern? Die Themenschwerpunkte: „Familiäre Verflechtungen, Neue Bewertungsmaßstäbe“ und „Nachträgliche Einbeziehung von Verbundunternehmen“.

Fristverlängerung für Schlussabrechnung nötig

In ihrem offenen Brief bitten Amalia-Rebecca Pascu und Jochen Balduf das Ministerium deshalb „möglichst schnell um eine unmissverständliche Klarstellung“. Der Leitfaden lasse „sehr viel Interpretationsspielraum“ offen und rufe nach den „bisherigen Erfahrungen mit den Überbrückungshilfen einiges an Skepsis hervor“.

Zudem fordern die beiden eine weitere Fristverlängerung für die aktuell auf den 30. September terminierte Schlussabrechnung. Dies würde sowohl den prüfenden Dritten als auch den Unternehmen und den Bewilligungsstellen, „die zurzeit ebenso maßlos überlastet“ seien, sehr entgegenkommen.

Zu finden ist der offene Brief von One World Consulting auf der Website der Unternehmensberatung.

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