
Die Corona-Pandemie hat auch das Geschäft mit den Reiseversicherungen durchgeschüttelt – und tut das nach wie vor. „Die Krise hat der Touristik sehr deutlich aufgezeigt, wie verletzlich die tradierten Geschäftsmodelle sind“, sagt URV-Vertriebschef Alexander Piwonski. Denn auch die Produkte der Versicherer wollten Anfang des vergangenen Jahres auf einmal nicht mehr so recht zur neuen Wirklichkeit passen.
Die Nachfrage von Reisewilligen nach Policen, die sie bei einer Corona-Infektion vor oder während der Reise absichern, war und ist ungebrochen. Ebenso wichtig: Wer zahlt, wenn man als Kontaktperson oder aufgrund eines positiven Testergebnisses zu Hause oder im Urlaub in Quarantäne muss? Und was ist zu beachten, wenn das Reiseland vor oder während des Urlaubs zum Risikogebiet erklärt wird?
Lösungen für Schutz in Corona-Zeiten
Mit diesen Fragen setzen sich die Versicherer seit nunmehr fast einem Jahr auseinander. Galt am Anfang noch bei vielen die so genannte „Pandemie-Ausschlussklausel“, mit der Versicherungsleistungen im Zuge einer weltweiten Epidemie außer Kraft gesetzt wurden, haben nun alle Leistungsträger Lösungen gefunden, die ihren Kunden auch in Corona-Zeiten Schutz bieten.
Die Allianz Travel hat im Gegensatz zu einigen anderen Mitbewerbern keine Corona-Zusatzversicherung aufgelegt. Die Leistungen im Fall einer Erkrankung oder Quarantäne sind in der normalen Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung enthalten – und das sowohl bei Einzelreisen als auch bei den Jahrespolicen.
Einen Kurswechsel hat die Allianz Travel jedoch beim Thema Reisewarnung vollzogen: Schloss eine solche noch bis Anfang Dezember 2020 alle Versicherungsleistungen aus, greift der Reise-Krankenschutz nun auch bei einem Urlaub in einem „Corona-bedingten Risikogebiet“.
Zusatzversicherung, um rundum geschützt zu sein
Die Ergo Reiseversicherung erweitert den Deckungsumfang des Covid-19 Ergänzungs-Tarifs. Ab 8. Februar ist bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus unter anderem Quarantäne abgesichert – „sofern es sich um eine persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Maßnahme handelt“, teilt der Versicherer mit. Die Quarantäne berechtige den Kunden nicht nur zum Reiserücktritt beziehungsweise Reiseabbruch, darüber hinaus werden auch anfallende Kosten bis 1.000 Euro für die Unterkunft erstattet.
Ebenfalls durch den Ergänzungstarif abgesichert ist der Kunde, wenn ihm die Beförderung durch berechtigte Dritte untersagt wird. Als Beispiel nennt Ergo eine erhöhte Körpertemperatur vor Abflug. Auch bei einer entsprechenden Verweigerung der Einreise durch Grenzbeamte greife der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Die Prämien liegen altersunabhängig bei 13 Euro mit beziehungsweise 15 Euro ohne Selbstbeteiligung. Die Tarife sind laut Ergo über alle bekannten Buchungssysteme buchbar und gelten pro Buchung bis maximal neun Personen. Zu einer Jahres-Versicherung kann der Ergänzungs-Schutz bis 30 Tage vor Reisebeginn hinzu gebucht werden.
Wer eine neue Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder einen Rundum-Sorglos-Jahresschutz neu abschließt, kann den Jahres-Ergänzungs-Schutz für 17 Euro mit und 19 Euro ohne Selbstbehalt abschließen.
Reisebüros sollten bei der Vermittlung aufpassen
Bei der Hanse Merkur sind Erkrankungen an Covid-19 in den Produkten „Jahresschutz Platin und 5-Sterne-Premium-Schutz“ sowie „Jahresschutz Gold und 4-Sterne-Komfort-Schutz“ abgesichert, und zwar sowohl bei der Reiserücktritt- als auch bei der Reiseabbruchversicherung. Anders sieht es im Fall einer angeordneten Quarantäne zu Hause oder am Urlaubsort aus. Hierfür ist ein ergänzender Corona-Reiseschutz notwendig, dessen Prämie sich am Reisepreis bemisst.
Dieser kurze Überblick zeigt, dass Reisebüros ihren Kunden mit dem Verkauf der richtigen Versicherungslösung einen echten Mehrwert bieten können. Denn das Thema Corona wird der Reisebranche noch eine Weile erhalten bleiben. Da die Versicherungsbedingungen beim Thema Pandemieschutz ständig neu angepasst werden, ist es wichtig, immer den aktuellen Stand abzufragen.


