Cook-Pleite: Website für Entschädigungen online

Von der Cook-Pleite betroffene Urlauber können ihre Ansprüche nun beim Bundesministerium für Verbraucherschutz geltend machen
Von der Cook-Pleite betroffene Urlauber können ihre Ansprüche nun beim Bundesministerium für Verbraucherschutz geltend machen. Foto: Thomas Cook

Seit heute ist eine Website des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz freigeschaltet, auf der Geschädigte aus der Thomas-Cook-Pleite eine Erstattung ihres Reisepreises beantragen können. Weil das Geld aus der Insolvenzversicherung nicht ausreichte, hatte sich die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres bereit erklärt, Kunden zu entschädigen (siehe hier).

Betroffene Kunden können sich hier registrieren und für die freiwillige Ausgleichzahlung der Bundesregierung anmelden. Sie können hierzu ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen.

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, können sich hier anmelden.

Urlauber, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, melden sich hier.