Zum 1. Mai führt der Ferienhausspezialist Interhome eine Zufriedenheitsgarantie ein. Entspricht die gebuchte Ferienunterkunft nicht der Beschreibung, wird dem Kunden ein Teil des Mietpreises zurückerstattet. „Steht in der Unterkunftsbeschreibung zum Beispiel, dass das Ferienhaus über einen Swimmingpool verfügt, muss dieser auch genutzt werden können“, erläutert Geschäftsführer Jörg Hermann. Maximal werden 5.000 Euro pro Buchung zurückgezahlt.
Die Zufriedenheitsgarantie ist bei jeder ab dem1. Mai getätigten Reservierung im Buchungssystem automatisch integriert und ohne Zusatzkosten im Mietpreis enthalten. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Buchung des Objekts und endet 24 Stunden nach Übernahme der Ferienunterkunft. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Aufenthalt zu normalen Bedingungen verhindert wird oder wenn bestimmte Leistungen fehlen, die nachweislich für die Wahl der Unterkunft ausschlaggebend waren.
Versicherungspartner ist die Allianz Global Assistance. Die Abwicklung bei Reklamationen erfolgt direkt über die Versicherung. Diese entscheidet anschließend individuell über die Höhe der Rückerstattung.


