Vural Öger will gegen Sun Express klagen

Sieht sich im Recht und fordert Schadenersatz: Unternehmer Vural Öger
Sieht sich im Recht und fordert Schadenersatz: Unternehmer Vural Öger. Foto: mg
Sieht sich im Recht und fordert Schadenersatz: Unternehmer Vural Öger
Sieht sich im Recht und fordert Schadenersatz: Unternehmer Vural Öger. Foto: mg

Für ihn sei es „schockierend zu sehen“, wie er mit einem Mal zum Ziel für Diffamierungen werde und welche Fehlinformationen in den Medien kolportiert würden, ärgert sich Öger vor allem über Berichte in großen Online-Portalen wie Spiegel Online und Focus.de.

Die Ursache für seine aktuelle Situation sieht Öger einzig und allein im Verhalten von Sun Express. Seit 1991 habe Öger Türk Tur mit dem Charter-Flieger von Turkish Airlines und Lufthansa zusammengearbeitet. Im Laufe der Jahre sei dabei ein Umsatz von über zwei Milliarden Euro zusammengekommen.

Nach dem Abschied des langjährigen Geschäftsführers Paul Schwaiger habe die Airline allerdings alles versucht, um Öger Türk Tur aus dem Geschäft zu drängen und den ethnischen Verkehr in die Türkei eigenständig durchzuführen. So habe man innerhalb kürzester Zeit die Zahlungsfristen geändert: Statt pro geflogenem Passagier habe er plötzlich bereits bei Buchung des Passagiers den vollen Flugpreis zahlen sollen, berichtet Öger. Das jedoch sei finanziell unmöglich gewesen, verweist der Unternehmer auf 660.000 Passagiere, die Sun Express 2014 im Auftrag von Öger Türk Tur befördert habe.

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Um das Geschäft fortzusetzen, habe er damals notgedrungen eine persönliche Bürgschaft in Höhe von 15 Millionen Euro unterzeichnet. Sun Express jedoch habe nicht locker gelassen und im Herbst 2015 plötzlich einen Aufschlag von zehn Euro pro Passagier verlangt. Anfang Dezember folgte dann die Kündigung des Vertrags seitens der Airline (siehe hier). Damit sei der Konkurs von Öger Türk Tur unvermeidlich gewesen, sagt Öger.

Besonders hart trifft den Unternehmer der Vorwurf, er habe vor der Insolvenz seiner Unternehmen Immobilien unter Marktwert verkauft. Das sei schon deshalb falsch, weil er dringend Geld gebraucht habe, um mit seinen Veranstaltern im Winter liquide zu sein. Der Verkauf zweier Immobilien sei „zu ganz normalen Preisen“ erfolgt. Um die obige Bürgschaft geht es in dem von Sun Express angestrengten Urkundeverfahren des Landgerichts Frankfurt (siehe hier).

Öger betont jedoch, dass es sich dabei um kein Urteil gegen ihn handele. Obwohl die rechtliche Situation kompliziert ist, zeigt sich Öger überzeugt von einem Sieg vor Gericht. Er werde deshalb Zahlungsaufforderungen von Sun Express nicht nachkommen und gegen die Airline auf Schadenersatz klagen.

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